Neue Verkehrsregeln für Autofahrer: Falschparken wird teurer

Neue Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen: Das bedeute mehr Schutz für Radfahrer, sagt Bundesverkehrsminister Scheuer.

Ein PKW steht auf einem Radweg.

Radfahren soll mit dem neuen Regelwerk sicherer werden – und Falschparken auf dem Radweg teurer Foto: Alexander Heinl/dpa

BERLIN taz | Falschparken und andere Verstöße im Straßenverkehr werden ab Dienstag teurer. Das Halten in der zweiten Reihe kostet statt wie bisher 15 Euro dann 55 Euro, bei einer Behinderung anderer VerkehrsteilnehmerInnen sind es 70 Euro plus ein Punkt in der Flensburger VerkehrssünderInnenkartei. Das Gleiche gilt beim Halten auf Geh- und Radwegen. Auf Schutzstreifen, die durch gestrichelte weiße Linien den Rad- und Autoverkehr trennen, gilt künftig ein generelles Halteverbot. Bislang dürften Fahrzeuge dort bis zu drei Minuten halten. Allgemeines Falschparken wird statt 15 Euro dann 25 Euro kosten.

Diese und weitere Änderungen treten in Kraft, einen Tag nachdem die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“ Der Bundesrat hatte im Februar die Vorlage aus dem Bundesverkehrsministerium mit einigen Änderungen gebilligt. Nicht durchsetzen konnte sich dabei ein Tempolimit für Autobahnen und die Regelgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in Städten, die einige Bundesländer gefordert hatten.

Neu sind Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Stellplatz für E-Autos, das 55 Euro kostet. Für das Abstellen von Fahrzeugen an engen oder unübersichtlichen Stellen wie an scharfen Kurven werden 35 Euro statt wie bisher 15 Euro fällig. Damit für Carsharing künftig rechtssicher Parkplätze zugewiesen werden können, wird ein neues Sinnbild eingeführt, das ein in der Mitte geteiltes Auto und vier Figuren zeigt.

Mit der neuen StVO werden auch die Strafen für TemposünderInnen erhöht. Ab einer Überschreitung von 21 Stundenkilometer innerorts und 26 außerorts droht ein einmonatiges Fahrverbot. Auch wer nach einem Unfall keine Rettungsgasse bildet oder sie durchfährt, wird in Zukunft nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch einem einmonatigen Fahrverbot belegt.

Auch für RadfahrerInnen gelten neue Regeln

Neu für RadfahrerInnen ist der Grüne Pfeil an Ampeln, der ihnen das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt. Die neue StVo schreibt vor, dass AutofahrerInnen beim Überholen von RadlerInnen, FußgängerInnen und E-Scootern einen Abstand von 1,5 Metern halten müssen, außerhalb von Orten 2 Meter. Bislang verlangte die StVO nur einen „ausreichenden“ Abstand.

Allerdings hatten Verkehrsgerichte bereits in der Vergangenheit den Mindestabstand von 1,5 Metern als angemessen festgelegt. Künftig gibt es ein Verkehrsschild für das Überholverbot von Zweirädern, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden soll. Laster mit mehr als 3,5 Tonnen dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, ansonsten drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Aus Sicht des Radexperten der grünen Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, wird die Novelle den Anforderungen an einen modernen Fuß- und Radverkehr nicht gerecht. „Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist noch lange nicht Priorität“, sagt er. Versäumt worden sei etwa, für die Einrichtung von Abbiegeassistenten an Lkws und Bussen zu sorgen. Diese Geräte warnen FahrerInnen, wenn sich Personen in ihrem toten Winkel befinden, und können so deren Leben retten.

„Die Einrichtung von Fahrradstraßen bleibt teuer und schwer“, kritisiert Gelbhaar. „Die Novelle ist das Gesetz gewordene Misstrauen gegen Entscheidern vor Ort.“ Sinnvoll sei allenfalls die Erhöhung der Bußgelder. Damit würden die Kommunen wenigstens nicht mehr draufzahlen, wenn sie Verkehrsverstöße ahnden.

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