Corona-Unterstützung für Unternehmen: Keine Hilfe bei Dividendenzahlung

Dänemark führt Bedingungen für die Rettung von Firmen ein. Deutschland macht ebenfalls Vorgaben, aber weniger verbindlich.

Adidas-Logo an einem Geschäft

Adidas muss wegen Corona-Hilfen derzeit auf eine Dividendenzahlung verzichten Foto: Reuters

BERLIN taz | Nachdem Dänemark seine Coronahilfe für die Wirtschaft an Bedingungen geknüpft hat, werden ähnliche Forderungen auch für Deutschland erhoben. Die Regierung in Kopenhagen hatte am Freitag mitgeteilt, dass Unternehmen Hilfsgelder und andere Unterstützungen nur erhalten können, wenn sie in diesem und im nächsten Jahr keine Dividende auszahlen, keine eigenen Aktien zurückkaufen und ihren Sitz nicht in Steueroasen haben. Das seien „Anforderungen, die auch in Deutschland gelten sollten“, sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping am Montag.

Tatsächlich gibt es in Deutschland allerdings teilweise schon vergleichbare Regelungen, allerdings weniger verbindlich und umfassend als in Dänemark. In den Konditionen für die neuen KfW-Kreditprogramme, die wegen der Corana-Epidemie aufgelegt wurden, findet sich die Bedingung, dass „Gewinn- und Dividendenausschüttungen“ während der Laufzeit „nicht zulässig“ sind. Zudem ist das Einkommen der Geschäftsführung auf 150.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Adidas etwa hat wegen eines beantragten KfW-Kredits über 2,4 Milliarden Euro bereits angekündigt, in diesem Jahr die Dividendenzahlung auszusetzen und auf Aktienrückkäufe und Boni zu verzichten. Ein Ausschluss von Unternehmen mit Firmensitz in einer Steueroase ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht notwendig, weil ohnehin nur „Hilfe für Bedarf in Deutschland“ gewährt werde.

Beim zweiten großen Hilfsprogramm, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich vor allem an größere Unternehmen richtet, sind Dividendenzahlungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies kann laut Gesetz in einer Verordnung geregelt werden; diese liegt derzeit aber noch nicht vor. Zum Rückkauf eigener Aktien findet sich keine explizite Regelung. Es ist aber denkbar, dass dies als Umgehung des Ausschüttungsverbots gewertet würde.

Kurzarbeitergeld ohne spezielle Bedingungen

Überhaupt keine Vorgaben gibt es beim Kurzarbeitergeld: Dies können Unternehmen auch beantragen, wenn sie Dividenden ausschütten. Nach Recherchen des Handelsblatts wollen allein die 30 Dax-Konzerne ihren Aktionären 2020 knapp 35 Milliarden Euro überweisen. Gleichzeitig nutzen viele von ihnen Kurzarbeit. Das will Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, nicht hinnehmen. „Kurzarbeitergeld ist eine Staatshilfe“, schrieb er auf Twitter. „Wer auf Staatshilfe setzt, kann nicht gleichzeitig Gewinne an Aktionäre ausschütten.“

Völlig ohne Einschränkung gelten die Vorgaben übrigens auch im Nachbarland Dänemark nicht: Dort greift das Dividenden- und Aktienrückkaufverbot erst ab einer Staatshilfe von rund 8 Millionen Euro.

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