Prozess wegen G20-Jahrestag: Zu achtzehnt auf der Parkbank

Im Prozess gegen die „Drei von der Parkbank“ will die Richterin trotz Gesundheitsrisiko weiter verhandeln. Dabei ist es ziemlich voll im Gerichtssaal.

Zwei Parkbänke in der Frühlingssonne

Wie viele Leute passen auf eine Parkbank? Zu Coronazeiten bitte nur eine Person zur Zeit! Foto: dpa

HAMBURG taz | Dass sich 18 Menschen im gleichen Raum aufhalten, ist dieser Tage eher ungewöhnlich – und etwas, das man unbedingt vermeiden sollte. Im Prozess gegen die Drei von der Parkbank sind schon, wenn keine Zeug*innen vernommen werden, so viele Menschen in einem Raum. Trotz des Gesundheitsrisikos will die Kammer weiter verhandeln. Nach einem kurzen Sprungtermin in der vergangenen Woche ging der Prozess am heutigen Dienstag normal weiter.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei jungen Menschen vor, sich für Brandanschläge am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg verabredet zu haben. Zwei der Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft, allen dreien drohen mehrere Jahre Haft. Der Prozess läuft seit Januar und ist noch bis Mitte Mai terminiert.

Im Saal wird jetzt Abstand gehalten, dennoch ist es voll. Die Angeklagten haben je zwei Verteidiger*innen, es gibt zwei Staatsanwälten, die Richterin und die Beisitzer*innen, eine Protokollantin und mindestens einen Justizwachtmeister. Die Plätze für das Publikum wurden reduziert. In dem durch eine Glasscheibe abgetrennten Raum dürfen statt 100 nur noch 22 Plätze belegt werden.

Die Justizbehörde hat Mitte März diverse Maßnahmen getroffen, um das Coronarisiko im Strafvollzug und in den Gerichten einzudämmen. Verhandelt werden soll nur noch in „dringlichen Fällen“ – die Beurteilung, was dringlich ist, obliegt der jeweiligen vorsitzenden Richterin. Im Fall der Parkbankcrew verweist der Gerichtssprecher Kai Wantzen auf die Untersuchungshaft der Angeklagten: „Man kann sie da ja nicht versauern lassen.“

Gefängnisse in Zeiten von Pandemien

Allerdings gibt es natürlich die Möglichkeit, die Angeklagten von der Untersuchungshaft zu verschonen. Die Richterin könnte das entscheiden. In Zeiten von Pandemien sind Gefängnisse noch ungemütlichere Orte als ohnehin schon. Wo viele Menschen auf engem Raum leben, verbreiten sich Infektionskrankheiten naturgemäß schneller.

Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern und Platz für Quarantänestationen zu schaffen, hat die Justizbehörde Mitte März den Jugendarrest und die Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. 40 Personen, die wegen geringfügiger Delikte wie Schwarzfahren in Haft waren, wurden herausgelassen.

Wer drinnen bleibt, muss Einschränkungen hinnehmen. So werden Besuche nur noch in begründeten Einzelfällen zugelassen, wie die Justizbehörde mitteilt. In Hamburg sind bisher zwei Gefangene positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie befinden sich auf Isolierstationen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.