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Länder könnten Mundschutz anordnen

In Deutschland könnte ein Maskenzwang rechtssicher eingeführt werden. Der Bundestag hat am vorigen Mittwoch eine spezielle Regelung beschlossen. So können Behörden die Menschen verpflichten, „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“, heißt es im geänderten Paragrafen 28. Damit kann nun auch die Art des Ausgangs geregelt werden, etwa indem die Menschen verpflichtet werden, einen Mundschutz zu tragen. Die Anordnung müsste aber von den Bundesländern oder kommunalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen werden. Bislang gibt es noch keine handelsüblichen OP-Masken zu kaufen. Das wird sich bald ändern. (chr)