das portrait
: Ute Mascherwarnt vor Mitnahmeeffekten bei der Corona-Soforthilfe

Ute Mascher ist skeptisch, ob alle Anträge auf Soforthilfe gerechtfertigt sind Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Sicherlich, das stellt Ute Mascher gleich zu Beginn des Gesprächs fest, wolle sie nicht die Corona-Soforthilfe für Selbstständige und KleinunternehmerInnen als solche kritisieren. Schließlich ist die 73-jährige Steuerberaterin, die noch immer voll arbeitet – und als sie das sagt, klingt ein Hauch Stolz mit – zugleich Vorsitzende des Hamburger Zweigs des Verbands der Freien Berufe. Aber ihr sind, das sagt sie ebenso deutlich, Fälle begegnet, in denen „eine Bedürftigkeit nicht gegeben ist“. Etwa bei MandantInnen, die nur gelegentlich selbstständig arbeiten und hauptberuflich als BeamtInnen tätig sind. Oder bei Selbstständigen, die schon im Dezember 2019, lange vor der Coronakrise, kaum Umsätze hatten. Dennoch wenden sie sich nun an die Kanzlei, um Hilfe bei der Antragstellung zu bekommen – denn die sind, und das sagt die Formularfachfrau Mascher, „relativ kompliziert auszufüllen“.

Seit Freitag letzter Woche gilt nun auch in Schleswig-Holstein und Hamburg, die da als Schlusslichter den anderen Bundesländern folgten, eine wesentliche Änderung: Die AntragstellerInnen müssen nicht länger Auskunft über ihre eigenen Mittel geben. Ist das sinnvoll? Wenn etwa die Designerin, die noch eine Reserve von 250.000 Euro hat, mit dem gleichen Anspruch auftritt wie der Musiker, der sich ohne Rücklagen von Monat zu Monat hangelt?

Für Ute Mascher ist die Regelung letzten Endes nachvollziehbar. Denn auch diejenigen, die jetzt noch Rücklagen haben, können nach drei Monaten, in denen sie für Familie, Miete und möglicherweise Kredite aufkommen müssen, mit leeren Händen dastehen. Aber an anderer Stelle will die Steuerberaterin ganz eindeutig, dass die Behörden genau hinsehen: nämlich bei der rückwirkenden Prüfung, ob die Anträge zurecht gestellt wurden. Das erwartet sie „auch als Steuerzahlerin“.

Was sagt sie eigentlich zu den MandantInnen, die augenscheinlich ungerechtfertigt den Antrag auf Soforthilfe stellen? „Ich weise sie darauf hin“, sagt Ute Mascher. „Das können sie auch von mir erwarten.“ Die Reaktion darauf ist sehr unterschiedlich: Manche zeigten dann Einsicht, manche stellten den Antrag trotzdem. „Es gibt immer Menschen, die Sonderangeboten hinterherlaufen“, sagt Mascher. Wenigstens sind diejenigen, die die unbegründeten Anträge stellen „nicht die Regel“ – „aber ein paar sind es schon“. Friederike Gräff