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Bayern zahlt Prämie für Pflegekräfte

Bayern will den in der Coronakrise besonders belasteten Pflegekräften eine Sonderzahlung zukommen lassen. „Wir werden 500 Euro als Bonus an alle Pflegekräfte zahlen“, kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der Bild am Sonntag an. „Zudem haben wir in allen Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen freies Essen und Getränke für die Beschäftigten eingerichtet.“ Nach dem schnellen Vorstoß Söders haben sich Regierung und Opposition jetzt darauf geeinigt, dass das medizinische Pflegepersonal in der Coronakrise eine Dankesprämie erhalten soll. Für die Finanzierung legte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt nun einen Vorschlag vor: Der Bund solle für die steuerfreien Bonuszahlungen Mittel aus dem Gesundheitsfonds verwenden. Das Pflegepersonal leiste in der Krise „jeden Tag Unglaubliches“, sagte Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Sonntag. Jetzt sei die Bundesregierung am Zuge: „Das Gesundheitsministerium könnte jetzt Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds freigeben und einen Fonds für die Pflege aufsetzen, damit Krankenhäuser, Rettungsdienste und Pflegeeinrichtungen zusätzliche Gelder erhalten, die sie rasch als Dankesprämien an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlen können.“ Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits angekündigt, dass er Bonuszahlungen an Beschäftigte in der Corona­krise bis 1.500 Euro steuerfrei stellen wolle. (afp, rtr)

Kirchengemeinde klagtgegen Gottesdienstverbot

Eine katholische Kirchengemeinde in Berlin geht gegen das aktuelle Verbot von Gottesdiensten juristisch vor. Der „Freundeskreis St. Philipp Neri“ habe jetzt dazu beim Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, heißt es in einem gemeinsamen Bericht von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung vom Wochenende. Die Kirchengemeinde wolle nun erreichen, dass trotz der Coronapandemie Gottesdienste mit höchstens 50 namentlich registrierten Personen auch in Zukunft gefeiert werden können. Es dürften für Kirchen auf keinen Fall strengere Regeln gelten als für Supermärkte, argumentiert demnach die Berliner Gemeinde. Das umfassende Veranstaltungsverbot des Berliner Senats stellt laut Schriftsatz des Anwalts der Kirchengemeinde „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung dar und ist insoweit unwirksam“. Mit einer Gerichtsentscheidung zu der Klage ist voraussichtlich „demnächst“ zu rechnen. Die katholische Kirche in Deutschland missbillige allerdings die Klage der Berliner Gemeinde, berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung weiter. In Kreisen der Deutschen Bischofskonferenz habe es deutlich geheißen, es handle sich um einen Alleingang. (epd)