Kritik öko-orientierter Bauern an Reform: Für Düngeregeln

Das Umweltministerium warnt: Wenn Deutschland die Düngeveordnung nicht so verschärft wie geplant, müssen Strafzahlungen an die EU getätigt werden.

Ein Landwirt verteilt mit seinem Traktor Gülle auf einem Feld

Ein Landwirt verteilt mit seinem Traktor Gülle auf einem Feld Foto: Axel Heimken/dpa

BERLIN taz | Das Bundesumweltministerium hat Kritik der ökologisch orientierten Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) an den geplanten Düngelregeln zum Schutz des Wassers zurückgewiesen. „Die EU-Kommission hat mit großem Nachdruck klargestellt, dass es zu keinen Abschwächungen der Maßnahmenvorschläge, so wie sie jetzt dem Bundesrat vorliegen, kommen darf“, teilte das von Svenja Schulze (SPD) geleitete Ministerium der taz mit. Sonst werde die Kommission nach eigenen Angaben erneut den Europäischen Gerichtshof anrufen und Strafzahlungen gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte beantragen.

Das Agrarministerium wollte zwar nicht explizit auf die Kritik der AbL an der Reform der Düngeverordnung eingehen, verteidigte aber den Entwurf der Bundesregierung ebenfalls.

Die AbL hatte kritisiert, die Reform würde auch Höfen schaden, die die Umwelt nicht mit zu viel Dünger belasten. Die Stimme der AbL hat in der Umweltbewegung bei Agrarfragen großes Gewicht.

Nitrat etwa aus Gülle ist potenziell gesundheitsschädlich und verschmutzt das Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. Außerdem trägt zu viel Dünger zum Artensterben und zum Klimawandel bei. Deshalb plant die Bundesregierung, die Düngung vor allem in besonders belasteten Gebieten stärker zu begrenzen. Dort müssten die Bauern 20 Prozent weniger düngen als bislang erlaubt.

Die geplante Düngeverordnung verlange, die belasteten Gebiete genauer zu bestimmen als bislang, argumentierte das Umweltministerium. Auszunehmen sind laut Agrarministerium Gebiete von Grundwasserkörpern, die weder über dem Nitrat-Grenzwert liegen noch eine erhöhte Konzentration in Verbindung mit einem steigenden Trend aufweisen. Das habe „eine stärkere Orientierung an dem Verursacherprinzip“ zur Folge, so das Umweltressort: „Dennoch ändert diese Vorgehensweise nichts daran, dass auch künftig einzelne Landwirte in roten Gebieten von den dort geltenden Düngebeschränkungen betroffen sein können, obwohl nicht sie selbst, sondern andere Landwirte Hauptverursacher für die Belastung des mit Nitrat belasteten Grundwassers sind.“

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