Gericht gegen Mietendeckel

Berliner Landgericht hält den Deckel für verfassungswidrig

Das Berliner Landgericht hält den von Rot-Rot-Grün beschlossenen Mietendeckel für verfassungswidrig. Begründung: Dem Land fehle die Gesetzgebungskompentenz. Es legte das Gesetz, das seit einigen Wochen gilt, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. (AZ 67 S 274/19) Wann dieses entscheidet, ist völlig offen.

Die Senatsverwaltung für Wohnen rechnet unterdessen mit weiteren, sich möglicherweise widersprechenden Amtsgerichtsurteilen zum Mietendeckel. So hat das Amtsgericht Charlottenburg der Klage einer Vermieterin recht gegeben, die eine Mieterhöhung zum 1. September durchsetzen wollte, gegen die sich eine Mieterin mit Berufung auf das erst seit 23. Februar geltende Mietendeckel-Gesetz gewehrt hatte (Az: 213 C 136/19). „Weitere Entscheidungen werden sicherlich folgen“, teilte die Senatsverwaltung am Donnerstag mit. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg habe in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden. Die beiden Beispiele zeigten, dass sich zur Frage der Anwendbarkeit des Mietendeckel-Gesetzes noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet habe. „Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen und abschließenden Klärung dieser Frage werden daher wohl auch weiterhin widerstreitende Urteile ergehen.“ (taz, dpa)