Gesetze gegen Hasskriminalität: Den Nährboden austrocknen

Die Koalition will Hass im Netz bekämpfen. Linken und Grünen ist das zu wenig, sie fordern mehr Geld für Initiativen gegen rechts.

Renate Künast sitzt auf einem Drehstuhl im Bundestag und dreht sich zu ihren Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen um

Renate Künast spricht während der Bundestagsdebatte mit FraktionskollegInnen Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz | SPD-Chefin Saskia Esken machte vor Kurzem eine Morddrohung öffentlich, die sie per Mail bekam. Man werde ihr mit einem scharfen Beil ein Hakenkreuz ins Gesicht schneiden, drohte da jemand, der mit „Todesschwadron 88“ unterschrieb. Esken solle den Briefkasten vor ihrer Tür abbauen lassen. „Nicht das (sic!) sich dort eine Rohrbombe wiederfindet.“

Morddrohungen an PolitikerInnen, wüste Beschimpfungen von engagierten BürgerInnen, Volksverhetzung auf Facebook und Co. – inzwischen gehört das zum Alltag in Deutschland. Zwei Drittel der von der Polizei registrierten Hasspostings kommen von Rechtsextremen. Die Große Koalition will den Hass eindämmen – und brachte am Donnerstag ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in den Bundestag ein.

„Wir werden unsere Demokratie mit allen Mittel des wehrhaften Rechtsstaates verteidigen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange (SPD). Der Gesetzentwurf gebe den Sicherheitsbehörden „ein wirksames Mittel in die Hand, um den Hass und die Gewalt wirksam einzudämmen.“ Hass sei ein Angriff auf die Demokratie und bilde den Nährboden für rechtsextremistische Gewalttaten.

Das Gesetzespaket widmet sich dem Problem auf mehreren Ebenen. Betreiber sozialer Netzwerke sollen in Zukunft selbst mit dafür sorgen, dass Hasstaten verfolgt werden. Facebook, Twitter und Co. sollen dazu verpflichtet werden, dem Bundeskriminalamt strafrechtlich relevante Inhalte zu melden – inklusive IP-Adresse und Port-Nummer der aggressiven NutzerInnen. Bisher müssen sie diese Inhalte nur löschen oder sperren.

Lob aus Bayern

Außerdem ist eine Verschärfung mehrerer Straftatbestände geplant. Beleidigungen im Netz sollen künftig mit zwei statt einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können, weil ihre Reichweite und Wirkung viel größer ist als eine Pöbelei in der Kneipe oder auf der Straße. Der Bedrohungstatbestand soll weiter gefasst und auch angedrohte Körperverletzungen oder angedrohte sexuelle Gewalt gegen Frauen ahnden.

Betroffene sollen sich künftig besser schützen können, indem sie beim Amt leichter eine Auskunftssperre erwirken können. Dies verhindert, dass die Adresse an Dritte weitergegeben wird. Auch KommunalpolitikerInnen sollen durch ein erweitertes Strafrecht in Zukunft besser geschützt werden.

Georg Eisenreich (CSU), Justizstaatsminister in Bayern, lobte die Pläne der Koalition. Wer strafbaren Hass bekämpfe, schränke die Meinungsfreiheit nicht ein. „Er schützt sie.“ Im Internet braue sich etwas zusammen, das eine „echte Gefahr“ für die Demokratie darstelle.

Jürgen Martens, der Rechtsexperte der FDP-Fraktion, sagte, dass aus der Verrohung der Sprache Hass folge. Jener schlage um in Bedrohungen und werde immer häufiger zu Gewalt. Er übte aber auch Kritik. Die Meldepflicht für Plattformbetreiber sei „problematisch“, weil es einen Flaschenhals bei den Verfolgungsbehörden gebe. Verbote auszusprechen sei leicht, sie durchzusetzen schwieriger.

Linke will Neonazis entwaffnen

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) forderte weitergehende Maßnahmen. So müssten etwa Neonazis und Reichsbürger in Abstimmung mit den Bundesländern entwaffnet und zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechts finanziell besser gefördert werden. Auch gegen demokratiefeindliche Tendenzen in staatlichen Behörden müsse konsequent vorgegangen werden.

Rechtsextreme hätten seit 1990 fast 200 Menschen getötet, sagte die Grüne Renate Künast. Das Gesetzespaket der Koalition greife zu kurz. Künast forderte ein Demokratiefördergesetz und ein restriktives Waffenrecht. Außerdem schlug sie für die Grünen vor, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, um „ein Zeichen zu setzen“.

Für die AfD-Fraktion übte der Abgeordnete Roman Johannes Reusch Kritik, etwa an der Anzeigepflicht für Betreiber sozialer Netzwerke. Die Beurteilung, ob ein Anfangsverdacht vorliege, sei eine klassische Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Die Anzeigepflicht sei „ein Bruch mit unserer Rechtstradition“.

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