Wirtschaftshilfen in Coronakrise: Ran an die Bazooka

Wegen der Corona-Krise können Firmen präventiv Hilfskredite für die nächsten sechs Monate erhalten. Nur wie kommen sie da ran? Ein Überblick.

Jemand sitzt an einem Tisch und hat bunte Hausschuhe an.

Wer kann, arbeitet im Home Office. Aber für viele Unternehmen sieht die Auftragslage nicht gut aus Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Bis Anfang März liefen die Umsätze der Unternehmen in Deutschland meist leidlich bis gut. Durch die Corona-Epidemie erleben viele Firmen und Branchen nun jedoch einen scharfen Einbruch. Das kann für einen Handwerksbetrieb im Messebau ebenso gelten wie für ein Restaurant oder eine selbstständige Goldschmiedin. Da lautet eine entscheidende Frage: Wie kommen Betriebe an die Bazooka ran? Hinter diesem Begriff von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verbirgt sich das staatlich geförderte Kreditprogramm, das Unternehmen über die nächsten Monate helfen soll.

Variante 1: die Hausbank

Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzlich unbegrenzten Firmenkredite stellt die öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Infrage kommen jetzt zuerst die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit – universell“ und „Kredit für Wachstum“. Die Unternehmen sollen leichteren Zugang zu den Mitteln erhalten, weil die KfW den größten Teil der Haftung für Kre­dit­ausfälle übernimmt. Die KfW leitet die Mittel an die Hausbanken weiter, bei denen die Firmen ihre Geschäftskonten unterhalten. Diese Institute zahlen die Darlehen aus. Wer einen Kredit braucht, sollte sich also zunächst dorthin wenden. Anträge sind ab sofort möglich.

Variante 2: die Bürgschaftsbank

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zuerst an eine der Bürgschaftsbanken zu wenden, die in jedem Bundesland arbeiten. In vielen Fällen dürfte es sich anbieten, beide Wege – Hausbank und Bürgschaftsbank – gleichzeitig zu beschreiten. Denn Letztere übernehmen Sicherheiten, die es den Hausbanken erleichtern, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben.

Das ist relevant, weil die Hausbanken für die KfW-Kredite mithaften, die sie an Firmen durchleiten. Die Bonitätsprüfung kann einfacher werden, wenn eine Bürgschaftsbank dahintersteht. „Über das Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de können sich betroffene Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbanken wenden“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diese nimmt dann auch Kontakt zur Hausbank auf.

Selbherr riet: „Vorbeugend ist immer besser, als wenn es akut ist.“ Die jeweilige Firma solle möglichst schnell einen „Liquiditätsplan“ aufstellen, „aus dem der Liquiditätsbedarf für die nächsten sechs Monate sichtbar wird“. Dieser zeigt die laufenden Ausgaben, beispielsweise Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten, und stellt sie den noch zu erwartenden Einnahmen gegenüber.

Steuerstundungen

Alle Firmen, denen Umsatz wegbricht, können bei den Finanzämtern beantragen, auf die monatlich oder vierteljährlich fälligen Vorauszahlungen der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu verzichten. Verzugszinsen fallen nicht an.

Künstler und Kleinstfirmen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, die KfW-Kredite und Bürgschaften kämen für alle Firmen infrage, selbst für die kleinsten. Auch Künstler, Musiker, Texter und andere Soloselbstständige sollen davon profitieren können. Hier gilt ebenso die Empfehlung, Kontakt mit der Bank aufzunehmen.

Kurzarbeit

Wenn beispielsweise Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die Arbeitszeit verringern und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise deren regionalen Ablegern beantragen. Das geht auch online und gilt rückwirkend zum 1. März. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt neuerdings die Bundesagentur.

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