AfD-„Flügel“ ist rechtsextrem: „Warnung an Feinde der Demokratie“

Der Verfassungsschutz begründet die Einstufung mit einer Radikalisierung der Höcke-Truppe. Diese zählt nun mehr Anhänger als die NPD.

Portrait von Thomas Haldenwang

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Foto: Michele Tantussi/reuters

BERLIN taz | Thomas Haldenwang wählt deutliche Worte. „Wir wissen aus der Geschichte, dass der Rechtsextremismus nicht nur Menschenleben, sondern auch eine Demokratie zerstört hat.“ Und momentan sei der Rechtsextremismus wieder „die größte Gefahr“. Dagegen, so der Verfassungsschutzchef, gehe man gegen ihn vor, auch wenn er aus den Parlamenten kommt.

Dann macht Haldenwang seinen bedeutendsten Punkt an diesem Tag: Er benennt die AfD, genauer deren Rechtsaußen-Sammelbecken, der „Flügel“ um Björn Höcke – und verkündet diesen als volles Beobachtungsobjekt seines Dienstes, also als klar rechtsextrem. Der „Flügel“ sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“, so Haldenwang. „Die bisherigen Anhaltspunkte haben sich zur Gewissheit verdichtet.“

Haldenwangs Worte bedeuten einen Einschnitt. Für die AfD. Und für die deutsche Parteiengeschichte. Denn nun steht Höckes Truppe auf einer Stufe mit der NPD. Und der Verfassungsschutz kann sein komplettes Überwachungsarsenal gegen sie einsetzen, etwa V-Leute oder Observationen. Nur dass es hier eben nicht mehr um eine Splitterpartei geht, sondern um die bei der Bundestagswahl größte Oppositionspartei, die in allen Landtagen sitzt.

Schon Anfang 2019 hatte das Bundesamt die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Der „Flügel“ wiederum wurde, wie der Parteinachwuchs „Junge Alternative“, zum „Verdachtsfall“, eine Stufe weiter. Nun erfolgt beim „Flügel“ die volle Beobachtung.

„Höcke und Kalbitz sind Rechtsextremisten“

Und der Verfassungsschutz sieht dafür gute Gründe. So hätten die „Flügel“-Anführer Höcke und Andreas Kalbitz, AfD-Chef in der Brandenburg, ihre Macht weiter ausgebaut. Haldenwang deutlich: „Beide Personen sind Rechtsextremisten.“ Auch habe sich der Flügel organisatorisch gefestigt und Obleute in den Ländern eingeführt. Parteiinterne Kritiker halte er klein, indem er sie als „Feindzeugen“ verunglimpfe, ergänzen führende Verfassungsschützer. Dazu kämen „fortlaufend neue Verstöße“ von „Flügel“-Funktionären und eine verstärkte Vernetzung im rechtsextremen Spektrum etwa mit Pegida-Frontmann Lutz Bachmann.

„Die Positionen des Flügels sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, bekräftigt Haldenwang. „Wir müssen auch die im Blick haben, die verbal zündeln.“ Es sei die gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutz, hier zu handeln. „Und wir handeln.“

7.000 Personen rechnet der Verfassungsschutz nun dem „Flügel“ zu – bei der NPD waren es zuletzt 4.000. Anders als in der Neonazi-Partei gibt es beim „Flügel“ indes keine festen Mitgliedschaften. Man habe sich an „Eigenaussagen“ der „Flügel“-Anhänger orientiert, erklärt der Geheimdienst. Auch rechne AfD-Chef Jörg Meuthen selbst 20 Prozent der 33.000 Parteimitglieder dem „Flügel“ zu. In der Partei gehen viele sogar von einem noch größeren Anteil aus. Für Haldenwangs Verfassungsschutz ist aber nicht die Mitgliedergröße entscheidend, sondern die feste Struktur des „Flügels“ – die bis hin zu einem Onlineshop und Ehrenabzeichen reiche.

Wieder Abgeordnete unter Beobachtung

Erstmals seit Jahren werden damit nun wohl auch wieder Abgeordnete vom Verfassungsschutz beobachtet. Zuletzt gab es das bis 2013. Dann klagte der Linke Bodo Ramelow erfolgreich dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht, die Überwachung wurde eingestellt – und nur noch in strengen Grenzen erlaubt. Welche AfD'ler nun im Visier stehen, ließ Haldenwang offen. Aber er nannte als „Flügel“-Anführer explizit drei Männer: Höcke, Kalbitz und Hans-Thomas Tillschneider, Landtagsabgeordneter aus Sachsen-Anhalt.

Und die Landesämter für Verfassungsschutz ziehen mit. Noch am Donnerstag erklären die ersten den „Flügel“ ebenfalls zum Beobachtungsobjekt. „Jetzt geht es darum aufzuklären, welches Potenzial der Flügel innerhalb der AfD hat“, betont Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD).

Thüringen geht noch einen Schritt weiter: Dort macht Verfassungsschutzchef Stephan Kramer auch den ganzen AfD-Landesverband von Höcke zum „Verdachtsfall“. Auch hier gebe es „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine extremistische Bestrebung. Der Flügel habe hier „zentrale Führungsfiguren“ und hier wiederholt seine zentrale Zusammenkunft, das Kyffhäusertreffen, abgehalten.

Auch die gesamte AfD beobachten?

Grünen-Chef Robert Habeck und SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil fordern auch eine Komplettbeobachtung der Bundes-AfD. Tatsächlich hat der „Flügel“ auch dort seine Macht ausgebaut, entscheidende Wahlen für sich gewonnen. Und Ex-Parteichef Alexander Gauland hatte den „Flügel“ ganz offen zur „Mitte der Partei“ erklärt.

Haldenwang will sich dazu am Donnerstag nicht äußern – wegen laufender Rechtsstreitigkeiten mit der AfD. Klar aber wird: Die Gesamtpartei bleibt vorerst weiter ein „Prüffall“. Auch der Parteinachwuchs „Junge Alternative“ bleibt ein „Verdachtsfall“. Hier sei die Entwicklung noch nicht so eindeutig, so Haldenwang.

Die AfD hatte den jetzigen Schritt des Verfassungsschutz lange zu verhindern versucht. Erst im Januar hatte die Partei eine Klage gegen den Verfassungsschutz vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Noch am Wochenende wandte sich die Parteispitze mit einem Schreiben an die Parteimitglieder. „Wir merken durch viele Gespräche, die wir überall im Land führen, dass es gerade bei Ihnen eine gewisse Verunsicherung gibt“, heißt es darin. Aber: „Wir lassen uns nicht überraschen und haben bereits entsprechende Strategien vorbereitet.“

Am Donnerstag ist davon indes nichts bemerken. Für den Mittag lädt die AfD zunächst zu einer Pressekonferenz – um diese dann zu verschieben und schließlich ganz abzublasen. Erst am Abend lässt sie ihren Leiter der „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“, Roland Hartwig, erklären, dass die Vorwürfe „haltlos“ seien. Der Verfassungsschutz lasse sich „politisch instrumentalisieren“. Man werde Haldenwang deshalb „gerichtlich in seine Schranken verweisen“.

Beamte müssen Konsequenzen fürchten

Wer sich indes vorerst nicht äußert, sind die Parteichefs Alexander Gauland und Tino Chrupalla. In der Partei ist man durchaus besorgt, vor allem um die verbeamteten „Flügel“-AnhängerInnen. Höcke selbst ist Lehrer, der sächsische „Flügel“-Obmann Jens Maier ist Richter, unter den AnhängerInnen sollen auch Polizisten sein. BeamtInnen aber sind grundsätzlich zur politischen Mäßigung verpflichtet, zur Verfassungstreue und Neutralität. Eine Prüfung des Bundesinnenministeriums 2019 hatte zwar ergeben, dass allein die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als Prüffall oder Verdachtsfall eingestuft wird, beamtenrechtlich zunächst ohne Relevanz ist. Entscheidend sei das „konkrete Verhalten“.

Anders aber sieht es beim „Flügel“ aus, der nun als verfassungsfeindlich eingestuft ist. Dies kann etwa bei BeamtenanwärterInnen schon „beamtenrechtlich erheblich“ sein – so heißt es auch im Vermerk des Innenministeriums. Und: „Herausgehobene Funktionsämter“ gelten als Aktivitäten, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen und zur Einleitung disziplinarischer Maßnahmen führen.

Höcke wirft bereits seit Monaten dem Verfassungsschutz „Diffamierung“ und eine politische Instrumentalisierung vor. Vor wenigen Tagen legte er mit einer Stellungnahme nach, in der er fragliche Zitate von sich entkräftigen wollte. Diese würden aus dem Zusammenhang gerissen und „schlechtestmöglich interpretiert“, klagte er. „Ein Abrücken von politischen Positionen, die ich für vernünftig und sinnvoll halte, wird es von meiner Seite nicht geben.“

Höckes Entkräftigungen „in keiner Weise überzeugend“

Der Verfassungsschutz weist die Vorwürfe zurück. Höckes Entkräftigungen seien „in keiner Weise überzeugend“. Der AfD-Mann zeige ideologisch vielmehr eine jahrelange Kontinuität. Haldenwang zitiert Aussagen Höckes, in denen dieser Migration als „kulturelle Kernschmelze“, den Islam als „Besatzungsmacht“ bezeichnete oder ein „Remigrationsprojekt“ forderte, das auch „menschliche Härte“ benötige. Dazu sei es augenfällig, wie eng sich Höcke mit der neurechten und rechtsextremen Szene vernetze, so der Verfassungsschutz.

Genau hier macht der Geheimdienst am Donnerstag noch einen Einschlag: Er erklärte auch das Compact-Magazin des Publizisten Jürgen Elsässer als rechtsextremen „Verdachtsfall“. Der Neuen Rechten komme eine gefährliche Scharnierfunktion von der gesellschaftlichen Mitte zu Rechtsextremen zu, warnt Haldenwang. Man dürfe aber nicht zulassen, dass die Demokratie von Innen zerstört werde.

Der Tag sei damit auch eine „Warnung“ an alle Feinde der Demokratie, so Haldenwang: „Wir stehen zusammen und handeln.“

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