Cum-Ex-Steuerklau: Minister Scholz muss nachsitzen

Im Finanzausschuss des Bundestags muss der Ex-Bürgermeister nochmal zu nicht eingetriebenen Steuer-Millionen aussagen, diesmal geheim.

Schriftzug Warburg&Co. über Portal in Metall auf Granit

Noble Fassade, zweifelhaftes Gebaren: Warburg-Bank Foto: Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | Nachdem Olaf Scholz (SPD) bei seiner Befragung am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages zum Thema Cum-Ex-Steuerklau im wesentlichen nichts gesagt hat, lädt ihn der Ausschuss jetzt noch einmal ein. Wie der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi von der Linken mitteilte, solle die Sitzung am 25. März als „VS-Geheim“ eingestuft werden, damit sich der Bundesfinanzminister und ehemalige Hamburger Bürgermeister nicht dauernd mit dem Steuergeheimnis herausreden könne.

Den Abgeordneten geht es darum, herauszufinden, was Scholz als Erster Bürgermeister im November 2017 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Warburg-Bank besprochen hat. Die dahinter liegende Frage ist, ob der Senat der Bank zugesagt hatte, ihr bei dem Steuerskandal entgegenzukommen und auf 47 Millionen Euro zu verzichten.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um den Dividenden-Stichtag herum schnell zwischen verschiedenen Beteiligten gehandelt. Dabei ließen sich mehrere Beteiligte die bei dem Geschäft nur einmal angefallene Kapitalertragssteuer erstatten – ein dreister Griff in die Staatskasse und ein Trick den die Behörden und der Gesetzgeber über Jahre nicht in den Griff bekamen.

Konkret geht es um eine Forderung von 47 Millionen Euro an die Warburg-Bank aus Cum-Ex-Geschäften, die die Finanzbehörde 2016 verjähren ließ. Die Behörde, die damals vom heutigen Bürgermeister Peter Tschen­tscher (SPD) geführt wurde, hat erklärt, sie habe diese Forderung nicht rechtssicher eintreiben können.

Nicht politisch beeinflusst?

Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, sie sei politisch beeinflusst worden. Sie habe keine „Billigkeitslösung“ vorgeschlagen, wie in der Presse vermutet wurde, und rechtlich gar nicht die Möglichkeit für einen Vergleich mit der Bank gehabt.

Der Abgeordnete De Masi bezweifelt das und verweist darauf, dass Vergleiche in Form einer „tatsächlichen Verständigung“ zwischen der Bank und der Behörde sehr wohl möglich seien. Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt, der der Besteuerung zugrunde liegt, nur unter erschwerten Umständen ermittelt werden kann.

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