Neuer Vorschlag zur Mietpolitik: Union gegen Umwandlungsverbot

Die Bundesregierung will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ist skeptisch.

Eine Reihe von Altbauten

Keine Umwandlungen mehr? Häuser in Frankfurt/Main Foto: dpa

BERLIN taz | In der Unionsfraktion im Bundestag gibt es Widerstand gegen das von der Bundesregierung geplante teilweise Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Sprecher der Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, Jan-Marco Luczak, sagte der taz, er sehe die „Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sehr kritisch“.

Deutschland sei bei der Eigentumsquote Schlusslicht in Europa, so der CDU-Politiker. Dabei sei „Wohneigentum für viele Familien ein großer Wunsch“, wie der „große Erfolg des Baukindergelds“ zeige. Es sei daher richtig, die Eigentumsbildung zu fördern. „Ich finde es inkonsequent, wenn wir einerseits viele Milliarden für die Eigentumsförderung bereitstellen, gleichzeitig das Entstehen das Entstehen neuer Eigentumswohnungen behindern.“ Im Falle der Umwandlung seien „Mieter heute schon gut geschützt, bis zu zehn Jahre haben sie Kündigungsschutz“, so Luczak.

Die Bundesregierung hatte zuletzt im September 2019 eine Verschärfung der Umwandlungsregeln beschlossen und einen Gesetzentwurf bis Ende des vergangenen Jahres versprochen. Der steht immer noch aus.

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU), dessen Ministerium federführend bei der Gesetzesausarbeitung ist, hatte am vergangenen Wochenende in der Welt am Sonntag geäußert, er sei „für eine Begrenzung der Umwandlung“, aber „mit Augenmaß“. „Eine Gesetzesänderung solle jedenfalls nicht verhindern, dass Mieter einer Wohnung die Chance bekommen, diese selbst zu kaufen“, so Seehofer.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist, wie in dieser Woche bekannt wurde, mit einem eigenen Regelungsvorschlag vorgeprescht. Dieser sieht vor, dass Landesregierungen ermächtigt werden, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in den Umwandlungen von den Behörden nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt werden. Bis Ende Februar will das Bauministerium einen eigenen Gesetzesvorschlag vorlegen.

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