Getöteter Radler
: Geldstrafefür Taxifahrer

Gegen einen Taxifahrer ist nach dem Unfalltod eines 77-jährigen Radfahrers, der in Mitte gegen eine offene Autotür geprallt war, eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt worden. Der 69-Jährige soll sich im November 2017 beim Aussteigen aus seinem Taxi nicht vergewissert haben, ob Verkehrsteilnehmer durch das Öffnen der Tür zu Schaden kommen könnten. Das Urteil des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Tötung erging am Dienstag in Form eines Strafbefehls, weil der Angeklagte nicht zum Prozess erschien. Der 77-Jährige war laut Gericht mit dem Oberkörper gegen die ge­öffnete Fahrertür geprallt und zu Boden gegangen. Er erlitt tödliche Kopfverletzungen. (dpa)