Milde nach Geruchsprobe

Im Prozess um einen angerauchten Joint verurteilt das Gericht den Angeklagten zu einer geringen Geldstrafe

Von Thilo Adam

Im Prozess um einen angerauchten Joint (taz berichtete) ist der Angeklagte am Dienstag­ vom Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter war davon überzeugt, dass der Mann aus Gambia den Joint im April in der Nähe der St. Pauli Hafenstraße für zehn Euro an einen Touristen verkauft hatte.

Die Polizei hatte den Mann damals aufgegriffen, als er neben dem rauchenden Touristen in einem Park saß. Betäubungsmittel wurden bei ihm allerdings nicht gefunden – und auch nicht die zehn Euro aus dem mutmaßlichen Handel mit dem Joint. Das sagte einer der Polizisten, die ihn kontrolliert hatten, in der Verhandlung am Dienstag.

Dort nahm der Richter auch den fraglichen­ Joint-Stummel in Augenschein. In der Anklage war von 0,33 Gramm „Marihuana-Tabak-Gemisch“ die Rede. Nach einer Geruchsprobe sagte der Richter über den Marihuana-Gehalt: „Da ist nicht gar nichts drin, aber weniger als ich dachte.“ Zweifel an der „Erwerbsmäßigkeit“ des Geschäftes hatte er auch aus einem anderen Grund: Schließlich blieb der Angeklagte neben dem mutmaßlichen Kunden sitzen. „Da besteht bei professionellen Dealern üblicherweise mehr Verdeckungsgeschick“, sagte er.

Sein mildes Urteil begründete er darüber hinaus mit einem Sachverhalt, den die Verteidigerin vorgebracht hatte: Über Weihnachten saß ihr Mandant 20 Tage lang in Untersuchungshaft, weil er „braune Kügelchen“ bei sich trug – eine Laboruntersuchung ergab: Die Kugeln enthielten kein Betäubungsmittel. Die Verteidigerin hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil anzukündigen. Sie hält es nicht für erwiesen, dass ihr Mandant den Joint verkauft hat.