Haftbefehl bleibt

Stephan Ernst, der Tatverdächtige im Mordfall Lübcke, bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Beschluss. Ernst habe sich weiterhin „mit hoher Wahrscheinlichkeit des Mordes strafbar gemacht“.

Ernst hatte den Mord an Walter Lübcke eingeräumt – sein Geständnis dann aber zurückgenommen. Zuletzt erklärte er, ein Mitbeschuldigter habe den CDU-Mann erschossen. Der Bundesgerichtshof hält das für unglaubwürdig: Ernst habe nicht plausibel erklärt, warum er die angebliche Tat des Mitbeschuldigten zunächst verschwieg. Auch belaste ihn weiter eine DNA-Spur. (taz)