Bremer Bündnis gegen Senat

Urteil zum Volksbegehren für mehr Personal in Kliniken fällt

Ist das Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal in Bremen zulässig ist oder nicht? Damit hat sich der Staatsgerichtshof, also das bremische Verfassungsgericht, bereits vor drei Wochen befasst – und zwar so, dass das „Bremer Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ der am kommenden Donnerstag anstehenden Entscheidung optimistisch entgegenblickt.

Dabei hatten Verfassungsgerichte in Bayern und Hamburg ähnliche Begehren bereits für unzulässig erklärt. Auch der Bremer Senat hält vom Volksbegehren, das einen ausreichenden Pflegepersonalschlüssel im bremischen Krankenhausgesetz fordert, für unzulässig. Denn Bremen habe, so der Senat, nicht das Recht, per Gesetz mehr Pflegekräfte vorzuschreiben. Das regele nämlich der Bund – und Bundesrecht schlage Landesrecht.

Das Bremer Gericht habe sich gegenüber seinen Argumenten allerdings aufgeschlossen gezeigt, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses: „Das Gericht scheint unabhängig von den bisherigen Entscheiden in Hamburg und Bayern unseren Antrag ganz genau prüfen zu wollen.“ In der Tat hat der Staatsgerichtshof deswegen auch seine Entscheidung auf Donnerstag vertagt. Ob das freilich schon ein Indikator für ein Urteil zugunsten des Bündnisses ist, sei dahingestellt.

Denn der Senat hat noch einen weiteren Grund gegen das Volksbegehren vorgebracht: Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. So sei im Text des Begehrens nicht ausgeführt, welche Kosten auf Bremen durch ein erfolgreiches Volksbegehren zukämen. Mögliche finanzielle Lasten müssten aber laut Landesverfassung in Gesetzesentwürfen aufgeführt sein.

Die erste Hürde hat das Bündnis im vergangenen September genommen: Es sammelte rund 11.000 Unterschriften, mehr als doppelt so viele wie nötig, um das Volksbegehren beim Senat zu beantragen. Sollte am Donnerstag die Verfassungsmäßigkeit des Antrags bestätigt werden, müssen innerhalb von zwei Monaten weitere 14.000 Unterschriften gesammelt werden, um dann per Volksentscheid abstimmen lassen zu können – es sei denn, der Senat würde zuvor ohnehin die Personalbemessung ändern.

Simone Schnase