Arbeitsbedingungen bei Zulieferern: Firmen an die Lieferkette

Deutsche Unternehmen sollen die Rechte von Beschäftigten in ausländischen Fabriken garantieren, fordern NGOs. Die Bundesregierung ist sich uneinig.

Hände eines 10-Jährigen, der in einer Ziegelfrabrik in Bangladesch arbeitet

Hände eines Zehnjährigen, der in einer Ziegelfabrik in Bangladesch arbeitet Foto: rtr/Andrew Biraj

BERLIN taz | Die Globalisierung ist für deutsche Unternehmen auch deshalb so praktisch, weil sie einen Teil ihrer Produktion aus dem Wirkungsbereich hiesiger Gesetze auslagern können. Kinderarbeit, Armutslöhne, baufällige Fabriken, Umweltsauereien – in China, Bangladesch, Pakistan, Kambodscha, Uganda oder Peru kommt man damit eher durch als in Europa. Die „Initiative Lieferketten-Gesetz“ will das nun ändern: Sie fordert von der Bundesregierung, die Menschenrechte in ausländischen Zulieferfabriken einheimischer Firmen gesetzlich zu schützen.

In der Initiative kooperieren unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund, Entwicklungs- und Umweltverbände wie Oxfam, Greenpeace, Germanwatch, die kirchlichen Hilfswerke Misereor und Brot für die Welt, sowie Menschenrechtsanwält*innen der Organisation ECCHR. Sie wollen weltweit ökologische, soziale und politische Rechte für Beschäftigte und Anwohner der Zulieferindustrie durchsetzen.

Das Gesetz würde alle großen und kleinen Unternehmen in Deutschland betreffen, die Produkte im Ausland einkaufen oder dort fertigen lassen, sagt Franziska Humbert von Oxfam. Ähnliche Vorschriften gebe es bereits in Frankreich und anderen Staaten. Beispielsweise könnte im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt werden, dass alle Firmen menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten analysieren müssen.

Außerdem sollen die Unternehmen diese Risiken ausschalten, indem sie etwa mit den Zulieferern vereinbaren, bessere Löhne zu zahlen. Darüber müssten sie auch öffentlich Rechenschaft ablegen. Schließlich wären sie gehalten, Beschwerdemechanismen einzuführen, damit die ausländischen Beschäftigten ihre Anliegen in Deutschland vorbringen können.

Gesetz soll zivilgerichtliche Klagen erleichtern

Sanktionen im Falle von Vorstößen fordert die Initiative ebenfalls. Laut ECCHR-Jurist Christian Schliemann wären das Bußgelder, die deutsche Behörden verhängen können. Vor allem aber will man zivilrechtliche Klagen von Betroffenen vor hiesigen Gerichten ermöglichen und erleichtern. Unternehmen, ihre Eigentümer und Kapitalgeber müssten dann gegebenenfalls mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Einen Entwurf für ein solches Gesetz hat Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bereits erarbeiten lassen. Nun ist ein gemeinsamer Text mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Vorbereitung. Während einige Unternehmen wie Nestlé, Kik, Ritter Sport, Tchibo und Hapag-Lloyd das Vorhaben unterstützen, ist Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) skeptisch. Auch der mächtige Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt ein Gesetz ab.

Vorher will die Regierung aber noch überprüfen, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen auch schon ohne Gesetz nachkommen. Per Umfrage unter den 7.100 größten bundesdeutschen Firmen wird derzeit kontrolliert, ob diese die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte der Regierung einhalten, der einheitliche und überprüfbare Standards festlegen soll. Die erste Runde der Befragung deutete daraufhin, dass das nicht funktioniert. Wahrscheinlich folgt nun eine zweite Umfrage.

Bis zum Sommer soll klar sein, ob ein Lieferketten-Gesetz nötig ist. Fraglich, ob die Bundesregierung vor dem Ende der Legislaturperiode noch die Kraft hat, ein solch umstrittenes Vorhaben auf den Weg zu bringen.

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