lichtblick der woche
: Klimakrise kann
Asyl-Grund sein

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat es nun bestätigt: Die Klimakrise betrifft die grundlegenden Rechte der Menschen. Wer aufgrund der globalen Erwärmung aus seiner Heimat fliehen muss, kann deshalb ein Recht auf Asyl haben. Zwar lehnte der Ausschuss die konkrete Beschwerde eines Mannes aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati ab, der gegen die Abschiebung seiner Familie aus Neuseeland geklagt hatte. Aber er nannte Standards, die den Erfolg künftiger Asylanträge erleichtern könnten. So müssten Asylsuchende nicht nachweisen, dass ihnen unmittelbare Schäden drohen. Es reiche aus, wenn das Recht auf Leben durch Folgen der Klimakrise bedroht sei. Im vorliegenden Fall hatte Kritibati nach Einschätzung des Ausschusses ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Erklärung des Ausschusses ist rechtlich zwar nicht bindend. Aber Staaten, die keinen regionalen Menschenrechtsgerichtshof haben, orientieren sich oft an den Entscheidungen des UN-Organs. Und alle UN-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen. (swe)