Der Bund mag nicht zahlen

Auszug wegen A100: MieterInnen ohne Anspruch auf Entschädigung

Die MieterInnen der Beermannstraße 20 und 22 in Treptow haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag. Die MieterInnen mussten 2015 ihre Wohnungen verlassen, weil die Häuser für den Weiterbau der A100 abgerissen wurden (taz berichtete). Weil sie sich weigerten, die teilweise erst vor einigen Jahren sanierten Wohnungen für den Bau einer schon damals heftig kritisierten Autobahntrasse zu verlassen, wurden ihre Mietverträge enteignet.

Dafür hat ihnen die vom Land Berlin beauftragte Enteignungsbehörde eine großzügige Entschädigung zugesprochen. Nach der Vereinbarung sollte den MieterInnen sowohl die Differenz zwischen den günstigen Mieten in der Beermannstraße und den künftigen wesentlich teureren Mieten für die Dauer von erstaunlichen 191 Monaten als auch die Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten erstattet werden. Doch das Bundesverkehrsministerium wollte nicht zahlen und zog vor Gericht. Die MieterInnen hätten keinen Anspruch, die Mehrkosten für die neue Wohnung erstattet zu bekommen, weil sie 2015 ordnungsgemäß gekündigt worden seien, so die Begründung des Gerichts.

„Erneut zeigt sich, wie rücksichtslos der Bau neuer Autobahnen Wohnraum vernichtet und MieterInnen entschädigungslos verdrängt werden“, kritisierte Harald Moritz diese Entscheidung. Das Mitglied der Grünen im Abgeordnetenhaus hatte sich bereits vor fünf Jahren mit den MieterInnen der Beermannstraße solidarisiert. Moritz erinnerte daran, dass die ausgehandelte Entschädigungssumme angesichts der Gesamtkosten der A100-Verlängerung ein Klacks gewesen wäre. Derweil bereiten sich die GegnerInnen auf den Widerstand gegen die nächste A100-Trasse vor. Dafür soll auch der Club about blank weichen. Das Bündnis „A100 stoppen“ lädt am 6. Februar um 20 Uhr in den Jugendclub E-Look in die Laskerstraße 6–8 ein. Peter Nowak