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: Softpower: taz-Redaktionsrat

Das Wort „basisdemokratisch“ wurde eine Zeit lang gerne ironisch verwendet, um im linken Milieu übliche Strukturen der Mitbestimmung als lästig oder überflüssig zu verunglimpfen. Zu einem solchen Instrument gehört auch der Redaktionsrat der taz. Er ist der Wächter des Redaktionsstatuts, also der taz-Verfassung, und besteht aus drei RedakteurInnen, die in geheimer Wahl von der Redaktion für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt werden. Heute ist Wahltag.

Da nun in der taz niemand so richtig Macht hat, ist es auch mit der Macht des Redaktionsrats nicht allzu weit her: „Der Redaktionsrat kann in allen Konflikten innerhalb der Redaktion vermitteln und als Vermittler angerufen werden. Er hat das Recht, jederzeit eine Redaktionsversammlung einzuberufen. Chefredaktion, Ressortleitungen oder andere beteiligte RedakteurInnen und MitarbeiterInnen des taz-Konzerns, insbesondere die Geschäftsführung des taz-Konzerns, sind zum Gespräch mit dem Redaktionsrat verpflichtet“, so steht es im Statut.

Es geht eher um „Softpower“, „hart“ kann es nur werden, wenn der Rat bei der Berufung einer neuen Chefredaktion ein Veto einlegt. Dennoch kann es für eine Chefredaktion ungemütlich werden, wenn sie auf Dauer mit dem Redaktionsrat auf Kriegsfuß steht, zumal sie auf Versammlungen Rede und Antwort stehen muss. Der Redaktionsrat ist aber nur dann eine ernst zu nehmende Institution, wenn die Demokratie ernst genommen wird. Basisdemokratie: Heute erscheint sie kostbarer denn je. Martin Reichert