Prozess um Seenotretter: Freispruch für „Lifeline“-Kapitän

Der Kapitän der „Lifeline“ hat den Berufungsprozess in Malta gewonnen. Nun dürfte die Hilfsorganisation auch ihr beschlagnahmtes Boot zurückbekommen.

Claus-Peter Reischvor einer Menschenmenge

„Lifeline“-Kapitän Claus-Peter Reisch Foto: Sachelle babbar/ZUMA Press/ imago images

BERLIN taz | Der Kapitän des deutschen Rettungsschiffs „Lifeline“, Claus-Peter Reisch, ist am Dienstag in Malta vom Vorwurf der Einfahrt in maltesische Gewässer ohne gültige Registrierung des Schiffs freigesprochen worden. Reisch war im Mai 2019 in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Es war das erste Urteil, das einen zivilen europäischen Seenotretter im Mittelmeer schuldig gesprochen hatte. Der Kapitän hatte dagegen Berufung eingelegt und nun in letzter Instanz Recht bekommen.

Das Urteil sei „sachlich-inhaltlich richtig, wir haben uns nichts vorzuwerfen“, sagt der Geschäftsführer der Dresdener NGO Mission Lifeline, Axel Steier, der taz. Trotzdem habe Reisch „Glück gehabt“, so Steier. Es habe „sicher geholfen“, dass die Justiz in Malta wegen des Skandals um die ermordete Journalistin Daphne Galizia derzeit so genau beobachtet werde.

Reisch hatte mit der „Lifeline“ im Juni 2018 vor der libyschen Küste 234 Flüchtlinge gerettet und war danach tagelang über das Mittelmeer geirrt, weil Italien und Malta dem Schiff ein Anlegen verweigert hatten. Schließlich durfte das Schiff in Malta vor Anker gehen. Der nach eigener Auskunft „konservative Bayer“ und fast lebenslange CSU-Wähler Reisch wurde jedoch festgehalten und von der Polizei vernommen. Die „Lifeline“ wurde beschlagnahmt und liegt immer noch fest.

Offiziell ging es in dem Verfahren um die Frage, ob es zulässig war, die „Lifeline“ als Sportboot im königlich-niederländischen Marineregister einzutragen – oder ob sie im Frachtschiffregister hätte registriert sein müssen. Diese Formalie dürfte jedoch vor allem ein Vorwand gewesen sein, um die „Lifeline“ an die Kette zu legen.

Ein Dutzend Verhandlungstermine

Insgesamt zog sich der Prozess über 559 Tage hin. Reisch musste nach Angaben von Mission Lifeline ein Dutzend Mal zu Verhandlungsterminen auf die Mittelmeerinsel reisen. Das Schiff „Lifeline“ lag in dieser Zeit im Hafen von Valletta, eine Crew von drei bis sechs Ehrenamtlichen und zeitweise einem Hauptamtlichen musste sich um die Instandhaltung kümmern. Steier beziffert die dabei entstandenen Kosten auf bis zu 360.000 Euro.

Nach dem Urteil dürfte der Verein das Schiff nun zurückbekommen. Allerdings haben sich in der Zwischenzeit die Regularien für die Registrierung verändert, so dass die „Lifeline“ nicht mehr als Rettungsschiff eingesetzt werden darf. Der Verein will das Schiff deshalb verkaufen.

Neben der „Lifeline“ ist auch das zweite Schiff des Vereins, die „Eleonore“, beschlagnahmt. Sie liegt seit Sommer 2019 in Italien fest. Die Crew der „Eleonore“ – wiederum unter Kapitän Reisch – hatte zuvor rund 100 Menschen aus dem Meer gerettet und war nach einem Unwetter und tagelangem Tauziehen ohne Erlaubnis in italienische Gewässer eingefahren. Sie hatte schließlich im Hafen von Pozzallo in Sizilien angelegt. In diesem Fall ist noch keine gerichtliche Klärung abzusehen.

Um trotzdem wieder Rettungseinsätze fahren retten zu können, hat Mission Lifeline in der Zwischenzeit ein drittes Schiff angeschafft: Die „Rise Above“. Die wird derzeit in einem Hafen in Norddeutschland umgebaut, dem Verein fehlen hierfür nach eigenen Angaben noch etwa 60.000 Euro. Danach soll das Schiff im Frühjahr ins Mittelmeer auslaufen.

In diesem Jahr sind nach Angaben der UN-Migrationsorganisation IOM bislang 16 Flüchtlinge oder MigrantInnen im Mittelmeer ertrunken.

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