AfD-Parteitag erneut abgesagt

Die AfD scheitert vor Gericht: Der fürs Wochenende angesetzte Parteitag kann nicht stattfinden. Storch wird nicht Landeschefin

Wird nicht für den AfD-Vorsitz kandidieren: Beatrix von Storch Foto: Langer/Eibner-Pressefoto/imago

Von Bert Schulz
und Sabine am Orde

Der Landesparteitag der AfD ist erneut abgesagt. Das teilte Parteisprecher Ronald Gläser am Donnerstagmittag mit. Das Landgericht Berlin habe entschieden, dass der Vermieter des Ballhauses Pankow aufgrund der von ihm geschilderten massiven Bedrohungslage nicht verpflichtet werden könne, den Parteitag in seinen Räumen stattfinden zu lassen, so Gläser. Das gelte trotz des rechtsgültigen Mietvertrags. Damit musste die AfD ihren Parteitag bereits zum dritten Mal absagen. Eine einstweilige Verfügung zugunsten der AfD sei unbegründet, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Berlin.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Landes- und Fraktionschef Georg Pazderski kündigte am Donnerstag an, „wahrscheinlich“ dagegen vorzugehen, da die Angelegenheit grundlegend geklärt werden müsse. Er nannte die Begründung des Gerichts „abenteuerlich“: Künftig würde jeder Mietvertrag ungültig, wenn der Vermieter angebe, er sei bedroht worden. Pazderski forderte den Senat auf, öffentliche Räume für den Parteitag der AfD zur Verfügung zu stellen. Dieser soll „schnellstmöglich“ stattfinden. Pazderski nannte als eine Möglichkeit, Räumlichkeiten der landeseigenen Wista Management GmbH in Adlershof, wo regelmäßig die Linke und – im März – die Grünen ihren Parteitag abhalten.

Laut dem Beschluss des Landgerichts war der Mietvertrag für das Ballhaus Pankow am 20. Dezember geschlossen worden. Die Vermieterin trat davon am 6. Januar zurück, weil sie „ununterbrochen von Pressevertretern gestört und belästigt worden sei“. Offenbar war ihr zu diesem Zeitpunkt bewusst geworden, welche Umstände die Vermietung an die AfD mit sich bringen würde. Auch sei ein Mitarbeiter wegen der Veranstaltung von zwei Unbekannten mit einem Messer bedroht worden. Wann es zu diesem Vorfall kam, ist nicht klar.

Pazderski sprach angesichts der Bedrohung, die es nicht nur von links, sondern auch von rechts gebe, von einer „vollkommen neuen Situation“ und einem „Demokratienotstand“, den der rot-rot-grüne Senat in Berlin dulde. Rund 170 Räume habe die AfD für ihre drei Versuche, den Parteitag abzuhalten, angefragt. Absagen habe es gegeben, weil diese ausgebucht waren oder die Inhaber aus politischen Gründen nicht an die AfD vermieten wollten, aber auch, weil sie sich bedroht fühlten. Wie viele Letztere waren, blieb offen.

„Die Begründung des Gerichts ist abenteuerlich“

Georg Pazderski, AfD

Unklar ist auch, wer für die Nachfolge des scheidenden Landesvorsitzenden Pazderski kandidieren wird. Eine hat inzwischen abgesagt: die stellvertretende Bundeschefin Beatrix von Storch. „Ich beabsichtige nicht, auf dem kommenden Parteitag für diese Position zu kandidieren“, erklärte sie auf Anfrage der taz.

Seit mehr als zwei Jahren ist der Vorstand des Berliner Landesverbandes im Amt, eine Neuwahl ist deswegen überfällig. Mit Spannung war erwartet worden, ob es zu einer Kampfkandidatur gegen den innerhalb der AfD als gemäßigt geltenden Berliner Partei- und Fraktionschef Pazderski kommen würde. Doch der Oberst a. D. sagte vor einigen Tagen ab: Er wolle sich auf die Arbeit in der Fraktion konzentrieren. Ähnlich argumentiert von Storch: Sie habe als stellvertretende Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion genug zu tun.

Die AfD Berlin muss nun einen erneuten sechsköpfigen Notvorstand bilden, da die zweijährige Amtszeit des regulären Vorstands längst abgelaufen ist. Dessen wichtigste Aufgabe sei die Organisation des Parteitags, sagte Pazderski.