Ermittlungen bei Missbrauchsdarstellung: Millionen Datensätze

Polizeibeamte, die bei Kindesmissbrauch und dessen Abbildung in Fotos und Filmen ermitteln, stehen vor großen emotionalen Herausforderungen.

Polizeiabsperrung vor einem Wohnwagen

Der Tatort in Lügde Foto: dpa

Zahl der sichergestellten Dateien: 43.000. Das war das Ergebnis der Durchsuchung bei nur einem Täter im „Fall Lügde“. „Die alle zeitnah zu sichten, ist kaum zu bewältigen“, sagt Kriminalrat Sven Schneider. Mit den Dateien vom Campingplatz in der Nähe von Detmold beschäftigen sich seit gut einem Jahr zahlreiche Polizeibeamte. Manche sitzen den ganzen Tag vor dem Rechner, andere stundenweise. Wiederum andere steigen für eine Zeitlang aus, weil das Gesehene sie zu stark mitnimmt.

„Die meisten entwickeln im Laufe der Zeit eine Art Resilienz, sie lassen bestimmte Dinge nicht so dicht an sich heran. Das müssen sie tun, sonst könnten sie die Arbeit nicht machen“, sagt der Polizeiseelsorger Dietrich Bredt-Dehnen. Der Pfarrer begleitet die Polizist*innen während und nach der Zeit, in der sie das Lügde-Material sichten, wenn nötig sogar ihre Familien.

Zahl der sichergestellten Dateien: etwa 3,3 Millionen Bilder und rund 86.300 Videos mit kinderpornografischem Material. Gefunden Anfang 2019 bei Andreas V., dem inzwischen verurteilten Haupttäter im sogenannten Lügde-Prozess. Das Bundeskriminalamt definiert „Kinderporno“ als „fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren“. Der Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, empfiehlt für derartiges Material die Verwendung des Begriffes „Missbrauchsabbildung“.

Zahl der sichergestellten Dateien: rund 113.000 Nachrichten aus 469 Chats mit bis zu 1.800 Teilnehmern allein auf einem Handy. Im Herbst 2019 hob die nordrhein-westfälische Polizei in Bergisch Gladbach einen großangelegten Missbrauchsring aus. In Sachsen-Anhalt flog im Sommer ein Mann mit jeder Menge Missbrauchsabbildungen auf seinem Privatrechner auf. In Thüringen wurde im November ein Polizeibeamter erwischt, der Hunderte Dateien besessen hat. Auch in Paderborn wird derzeit gegen einen Mitarbeiter der Polizei ermittelt, der solche Dateien besitzen soll.

Die Liste ließe sich fortsetzen. An immer mehr Orten, bei immer mehr Personen finden Ermittler*innen immer größere Datenmengen mit einschlägigem Material. Für die ist das eine „Mammutaufgabe“. So jedenfalls formuliert es ein Kölner Beamter, der bei den Lügde-Ermittlungen beteiligt war. Das Internet und die digitalen Speicher- und Verbreitungsmöglichkeiten werden zu einem der größten Feinde der Polizei beim Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Die Fülle an Bildern, Filmen, Tonaufnahmen ist zeitnah kaum auszuwerten. Ein Vorteil für Täter, für die Opfer ein Verhängnis.

Unzählige Duplikate

„Noch vor fünfzehn bis zwanzig Jahren mussten Täter auf der Suche nach Bildern oder Videos mit Menschen in Kontakt kommen. Heute klicken sie sich durchs Netz und werden fündig“, fasst Sven Schneider das Problem zusammen. Schneider, 45, leitet das Dezernat Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie beim Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen. Seit 1992 ist er bei der Polizei, er hat schon vieles gesehen und erlebt. Aber die Möglichkeiten, die das Netz heute bietet, stellen ihn und seine Kolleg*innen vor eine völlig neue Herausforderung: Die Zahl der Dateien mit illegalem Inhalt steigt täglich, sie werden dupliziert und weiterverbreitet. Das passiert in der Regel in geschlossenen Chats oder unter Verwendung besonders geschützter Netzverbindungen.

„Welche Smartphone-App wurde zum WM-Sommermärchen 2006 am häufigsten genutzt?“, fragt Schneider. Und gibt rasch selbst die Antwort: „Nicht eine. Damals gab es noch keine Apps.“ Das erste iPhone und mit ihm die Apps kam erst ein Jahr später auf den Markt. Das beschreibt in etwa das Tempo, in dem der technische Fortschritt den Handel mit Missbrauchsabbildungen beschleunigt und vereinfacht. Wie groß die Menge auf dem Markt mittlerweile ist, ist schwer zu sagen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen spricht von insgesamt 2,6 Petabyte gespeicherter Dateien, die sie bei Tatverdächtigen allein im vergangenen Jahr sichergestellt hat. Fotos, Videos, Chatverläufe, E-Mails. Auf Rechnern, DVDs, Smartphones, USB-Sticks.

„2,6 Petabyte klingt viel“, sagt Schneider: „Liefert aber trotzdem keine realistische Zahl über das Datenvolumen der inkriminierten Dateien, das auf Rechnern gespeichert und im Umlauf ist.“ Schneider schätzt die Zahl illegaler Daten, die auf Servern und privaten Speichermedien liegen, um ein Vielfaches höher. Das Justizministerium spricht bei sexuellem Missbrauch von Kindern von einer etwa achtmal so hohen Dunkelziffer.

Anders als beim Lügde-Fall, bei dem zwei Männer etwa 40 Mädchen und Jungen zum Teil über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht, die Taten gefilmt, fotografiert, live im Internet übertragen, die Missbrauchsabbildungen also selber hergestellt haben, sind viele Dateien, die Behörden bei anderen Tatverdächtigen finden, Kopien bereits im Umlauf befindlichen Materials. Es handelt sich dabei um ein weltweites Phänomen.

In den USA gilt für die etwa 700 Provider, die dort gelistet sind, eine Meldepflicht, wenn sie auf Kinderpornos stoßen. So muss beispielsweise Facebook jeden Verdacht auf entsprechende Inhalte an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) melden. Diese Nichtregierungsorganisation überprüft den Inhalt der Dateien und stößt dabei nicht selten auf IP-Adressen aus Deutschland. Die NGO meldet die Daten beim Bundeskriminalamt in Deutschland, das leitet Ermittlungen ein. 2018 haben die amerikanischen Behörden rund 70.000 Hinweise nach Deutschland geschickt. Die Prognose für 2019 lautete: mehr als 100.000 Meldungen.

Was die Ermittler*innen auf den Speichermedien von Verdächtigen dann finden, sei wie die „Büchse der Pandora“, erklärt Kriminalrat Schneider: „Niemand weiß, was einen erwartet, wenn man eine Datei anklickt.“ Es hat schon alles gegeben: private Urlaubsfotos, Tierpornos, Enthauptungen, Missbrauch von Babys. „Hinter jeder Datei steckt eine Überraschung“, sagt Schneider. Manche der Abbildungen kennen die Ermittler*innen bereits, aus den einschlägigen Tauschringen im Netz.

Jedes Element prüfen

Um zu unterscheiden, was neu und was alt ist, muss jedes gespeicherte Element einzeln geprüft werden. Jedes Bild, jedes Video, bekommt einen Hash-Wert, eine Art digitalen Fingerabdruck. Der wird in einer zentralen Datenbank gespeichert. Mittlerweile sind dort mehr als eine Millionen Daten hinterlegt. Jeder einzelne Datensatz dort ist für Ermittler*innen jederzeit abrufbar. „So wird sichergestellt, dass bereits bekanntes Material nicht noch einmal angeschaut und gezählt werden muss“, sagt Schneider.

Zum Glück, denn die Zahl der jeweils sichergestellten Dateien spricht schließlich für sich. Was aber stellt ein Mensch mit Zehntausenden oder gar Millionen Bildern und Filmen an? Kriminalrat Schneider hat eine Ahnung, warum jemand so viele Dateien hortet. Er sagt: „Viele der Täter sind Jäger und Sammler. Sie haben in der Regel extrem viele inkriminierte Dateien. Wir finden selten nur zehn Bilder bei einem Verdächtigen, sondern meistens 10.000 oder sogar mehr.“

Streit um Vorratsdaten

Die Ermittler*innen beklagen, dass ihnen viele Täter durch die Lappen gingen. Sven Schneider erklärt: „Aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung ist es nicht einfach, an die Personen hinter den IP-Adressen heranzukommen.“ Die Regelungen für die Speicherung ist in Deutschland bis zu einer endgültigen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof ausgesetzt. Üblicherweise werden derzeit die Verbindungsdaten deshalb sieben Tage lang gespeichert. „In dieser Kürze der Zeit ist es oft nicht möglich, Fälle aufzudecken“, sagt Schneider. Bis die USA Daten nach Deutschland gemeldet haben, sei die Frist oft längst verstrichen. So hätten allein 2017 8.500 Fälle deshalb nicht bearbeitet werden können.

Die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, getragen unter anderem von der FDP, von Politiker*innen von Grünen und Linkspartei und einem Bündnis aus Bürgerrechtler*innen und Prominenten argumentieren auf der Grundlage früherer Urteile von EuGH und Bundesverfassungsgericht, dass eine längerfristige Speicherung der Daten ein unzulässiger „Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“ der Bürger*innen sei. Der Missbrauchsbeauftragte Rörig hält dagegen, dass Datenschutz nicht vor Kinderschutz gehen dürfe.

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