Pfusch beim Polizeigesetz

Niedersachsen muss Passagen zu Schleierfahndung und Scannen von Autokennzeichen nachbessern

Mit dem vor gut einem halben Jahr beschlossenen niedersächsischen Polizeigesetz muss sich der Landtag in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten erneut befassen. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen Passagen im Gesetz zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Schleierfahndung nachgebessert werden.

Dabei war in Niedersachsen wohl über kaum ein Gesetz so lange und kontrovers diskutiert worden wie über das Polizeigesetz, das Gegner sogar zu Demonstrationen auf die Straße trieb. Die zunächst noch von Rot-Grün vorbereitete Gesetzesverschärfung wurde schließlich im Mai von der SPD/CDU-Regierung beschlossen.

Mit der Einführung von Körperkameras für Streifenbeamte oder des Streckenradars gegen Raser war die Polizei in Niedersachsen zwischenzeitlich vorgeprescht, mit dem Gesetz gibt es dafür nun auch eine rechtliche Grundlage.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel hält den Betrieb der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung nach wie vor für rechtswidrig. Die Eingriffsschwelle für viele polizeiliche Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen oder den Einsatz einer elektronischen Fußfessel sei ohne stichhaltige Begründung herabgesetzt worden, kritisiert sie weiter.

Die Opposition wirft der Regierung vor, ein nicht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüftes Gesetz beschlossen zu haben. Den Staatsgerichtshof mit einer Prüfung zu beauftragen, scheiterte jedoch am Unwillen von FDP und Grünen, einen gemeinsamen Antrag mit der AfD einzureichen. Die beiden Parteien alleine kommen nicht auf die erforderliche Mindestanzahl von 20 Prozent der Abgeordneten. Die von der AfD inzwischen alleine eingereichte Verfassungsklage wird mangels Unterstützung der anderen Parteien erfolglos bleiben. (dpa)