Polizei-Fotos rechtswidrig

Amtsgericht Bremen: Werder-Fans hätten nicht mit Namensschild fotografiert werden dürfen

„Die Polizei hätte von Fans, deren Identität sie durch die Vorlage der Personalausweise klären konnte, keine Fotos anfertigen dürfen“

Grün-Weiße Hilfe

Von Eiken Bruhn

Die Bremer Polizei hat rechtswidrig gehandelt, als sie im September nach einem Bundesliga­spiel die Personalien von Fans aufnahm und sie zudem einzeln mit vorgehaltenem Namensschild fotografierte. Das hat jetzt das Amtsgericht Bremen in einem Beschluss festgestellt. Damit gab es drei Fans recht, die gegen die erkennungsdienstliche Behandlung Rechtsmittel eingelegt hatten. Unterstützt wurden sie von der Grün-Weißen Hilfe, einem Verein, der Werderfans in juristischen Auseinandersetzungen zur Seite steht. Betroffen von der Polizei-Aktion waren 179 Werder-Anhänger*innen.

In seiner Begründung habe das Amtsgericht mitgeteilt, „dass das Anfertigen von Fotos nach der Strafprozessordnung nur in bestimmten Fällen zulässig ist“, heißt es in einer Mitteilung der Grün-Weißen Hilfe. Es müsse sich um Personen handeln, gegen die bereits als Beschuldigte ermittelt wird oder deren Identität sonst nicht festgestellt werden kann. „Die Polizei hätte laut Amtsgericht somit von Fans, deren Identität sie durch die Vorlage der Personalausweise klären konnte, keine Fotos anfertigen dürfen.“ Laut der Grün-Weißen Hilfe hätten die allermeisten der Fotografierten genau wie die drei Beschwerdeführer einen gültigen Ausweis dabeigehabt.

Den Großeinsatz der Polizei hatte damals die Bremer Staatsanwaltschaft angeordnet. Am Donnerstag bestätigte deren Sprecher Frank Passade die Entscheidung des Gerichts. Tatsächlich hätten nur diejenigen fotografiert werden dürfen, die sich nicht ausweisen konnten, sagt Passade. Die Identitätsfeststellung an sich sei aber richtig gewesen. Warum die Polizei auch diejenigen fotografierte, die einen Ausweis dabeihatten, wisse er nicht.

Der Anlass für den Polizeieinsatz waren Angriffe gegen Polizist*innen nach dem Pokalspiel gegen den SV Atlas Delmenhorst am 10. August. Damals sollen Mitglieder einer Ultra-Fangruppe drei Polizist*innen mit Pflastersteinen verletzt haben. Ein weiterer Beamter soll durch Schläge mit einer Stange schwere Verletzungen erlitten haben.

Die Polizei versuchte die Täter*innen zu ermitteln, indem sie drei Wochen später nach dem Bremer Bundesligaspiel gegen den FC Augsburg die 179 Fans festsetzte. Ihre Fotos wurden mit Aufnahmen verglichen, die bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fans und Polizei im August aufgenommen worden waren.

Die Bremer Staatsanwaltschaft sagte der taz, dass sie keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen werde.