Urteil im Prepper-Prozess: Bewährung für den Nordkreuz-Admin

Der ehemalige SEK-Polizist Marko G. verlässt das Gericht als freier Mann. Die Strafe ist deutlich niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Schwerin: Der Sitz von Amtsgericht und Landgericht am Demmlerplatz.

Milde Richter: Der Sitz von Amts- und Landgericht in Schwerin Foto: Bernd Wüstneck/dpa

SCHWERIN taz | Als der Vorsitzende Richter nach einer guten Stunde Urteilsverkündung die Sitzung schließt, gibt es Applaus auf der Besucherempore. Der Angeklagte Marko G. verlässt das Gerichtsgebäude als freier Mann, vor dem Gerichtssaal umarmt er Freunde und Verwandte und wird beglückwünscht. „Ich wusste, dass es gut ausgeht“, sagt ihm ein Mann.

Der 49-Jährige ehemalige SEK-Polizist wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, ein Jahr und neun Monate. Das Landgericht Schwerin sah es zwar als erwiesen an, dass Marko G., der Admin der Prepper-Gruppe Nordkreuz, viele Waffen und Munition zu Hause gehortet hatte, vieles davon habe er aber legal besessen. Allein 30.000 der rund 55.000 Schuss Munition, die bei ihm gefunden wurden, seien nicht strafbar gewesen. Das lag auch daran, weil Marko G. formal nie die Erlaubnis zum Munitionserwerb entzogen wurde.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Henning Sauer blieb damit deutlich hinter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft zurück. Die hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. In ihrem Plädoyer hatte sie betont, dass sie die Tat als schwer einschätze und Marko G. dem Ansehen und Vertrauen in die Polizei einen „kaum wieder gutzumachenden Schaden“ zugefügt habe.

Das Gericht sah das alles etwas anders. Es nahm Marko G.s Reue ab und dass er sich bei der Vorbereitung auf einen Tag X verrannt habe. Waffen und Munition seien zwar „teilweise unsystematisch aufgefunden worden“ und Marko G. habe sich auch nach der ersten Durchsuchung 2017 illegalerweise Behördenmunition beschafft, das sei allerdings „in einem deutlich geringerem Umfang als zuvor“ gewesen. „Das ging schon in die richtige Richtung“, so der Richter.

Wo kam die Uzi her?

Am schwerwiegendsten stufte das Gericht den Besitz der Maschinenpistole Uzi und von Kriegsmunition ein. Die rund 1500 Schuss Munition, die ebenso unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, hätten aber nicht zu dieser Waffe gepasst. Die Frage, von wem Marko G. die Uzi bekam und wie er sich die Behördenmunition beschaffte, konnte das Gericht nicht klären.

Der Richter führte eine ganze Reihe von Punkten an, die für den Angeklagten sprächen. Mit den Waffen und der Munition seien keine weiteren Straftaten begangen worden. Auch dass die Nordkreuz-Gruppe ein Kassenbuch zum gemeinsamen Munitionskauf führte, spreche gegen kriminelle Energie. „Wer Straftaten plant, der schreibt es nicht so einfach auf.“

Marko G. habe sich auch sehr kooperativ gezeigt und etwa Passwörter herausgegeben. Zudem habe er mit seinem Geständnis und der Beantwortung von Nachfragen dazu beigetragen, das Verfahren abzukürzen, das sich sonst Monate hingezogen hätte. Es sei ohnehin schon mit einem überdurchschnittlichen hohen Arbeitsaufwand einhergegangen.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht auch, dass es ein großes mediales Interesse an dem Prozess gegeben habe. Zusammen mit den erheblichen Sicherheitsmaßnahmen könne da sehr schnell der Eindruck einer Vorverurteilung entstehen. Ähnlich hatte die Verteidigung in ihrem Plädoyer argumentiert.

Einfach mal Nazibilder in Chats verschicken

Einer von G.s Anwälte behauptete: „Wenn jemand bewiesen hat, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD zu stehen, dann sicherlich Herr G.“. Zugleich stellte es der Anwalt als normal dar, dass man mal Nazibilder in Chats verschicke. Laut Gericht gab es zwar Chatnachrichten von Marko G., „die teilweise eindeutig außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sind. Das Motiv der Tat sei aber von der politischen Einstellung zu trennen.

Gegen eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung wertete das Gericht Marko G.s „Waffenbegeisterung, die bis zum Schluss spürbar war“. Marko G. müsse sich jetzt im Klaren sein, dass er in den vier Jahre Bewährungszeitraum unter verschärfter Beobachtung stehe. Es gebe Personen, die geradezu darauf warteten, ihn anzuzeigen.

Marko G. hat auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um gegebenenfalls Revision einzulegen. Dann käme der Fall vor das Oberlandesgericht. Gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder ermittelt nach wie vor der Generalbundesanwalt wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

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