Wohnungsmangel in Berlin: Man könnte auch anders

Obdachlosigkeit verhindern durch Wohnungsbeschlagnahme? In Mitte ist die BVV dafür, der Stadtrat aber nicht.

Was kann Bezirkspolitik gegen Zwangsräumungen tun? Foto: dpa

Im Kampf gegen Zwangsräumungen geht die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ (HwvW) neue Wege. Daniel, der seinen Nachnamen nicht in der Zeitung lesen will, wohnt seit über dreißig Jahren in der Transvaalstraße in Wedding. Nachdem er wegen des desolaten Zustands seiner Wohnung die Miete minderte, bekam er die Kündigung, die gerichtlich bestätigt wurde. Eine für Ende Oktober 2019 terminierte Zwangsräumung konnte durch ein ärztliches Attest verhindert werden. Daniel bekam einen Räumungsaufschub bis zum 31. Januar 2020.

„Wir wollen verhindern, dass Daniel mitten im Winter auf die Straße gesetzt wird. Deshalb fordern wir, die drohende Zwangsräumung und die damit verbundene Obdachlosigkeit durch eine vorübergehende Übernahme der Wohnung durch den Bezirk zu verhindern“, erklärt Maja Prause von HwvW der taz.

Einen entsprechenden Antrag hat Katharina Mayer, die für die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte sitzt, eingebracht. Ende November wurde er mit den Stimmen von Linken, Grünen und Piraten bei Enthaltung der SPD mehrheitlich angenommen. CDU und AfD stimmten dagegen.

Mayer stützt ihren Antrag auf ein Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses im Auftrag der Linksfraktion im Februar 2019 erstellt hat. Dort heißt es: „Die Ordnungsbehörden sind …. befugt, durch eine ordnungsrechtliche Beschlagnahme von Wohnraum auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 ASOG …. eine unmittelbar drohende Obdachlosigkeit zu verhindern.“

Die Maßnahme muss allerdings zeitlich befristet sein und der Vermieter in Höhe des Mietzinses entschädigt werden. Als hohe Hürde fasst Mayer auf, dass in dem Gutachten als Vor­aussetzung für eine Wohnungsbeschlagnahme aufgeführt wird, „dass die betroffenen Personen trotz intensiver Bemühungen nicht in der Lage sind, sich selber Wohnraum zu verschaffen und die Behörden keine andere Möglichkeit zu einer Unterbringung haben“.

Unterbringung in der Obdachlosenhilfe

Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) erklärte in der BVV, weil der Bezirk in der Lage sei, eine Person, die zwangsgeräumt wird, unterzubringen, könne die Wohnungsbeschlagnahme nicht zur Anwendung kommen.

Maja Prause von HwvW widerspricht trotzdem: „Ein Blick auf die Unterbringungsmöglichkeiten des Bezirks zeigt, dass es sich um Einrichtungen der Obdachlosenhilfe handelt. Das hat nichts mit menschenwürdigem Wohnen zu tun.“ Die Initiative fordert die Bezirkspolitik auf, sich schützend vor die MieterInnen zu stellen und durch eine Wohnungsbeschlagnahme zu verhindern, dass Daniel obdachlos wird.

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