Autobahninvestor trägt das Risiko

Die Firma A1 mobil bekommt kein Steuergeld für Einnahmeausfälle aus der Maut, entschied ein Gericht

Die spärlichen Einnahmen gut im Blick: Mitarbeiter des privaten Unternehmens A1 mobil zeigen auf wenige Fahrzeuge Foto: Ingo Wagner/dpa

Der Steuerzahler muss vorerst kein Geld nachschießen: Trotz hoher Mautausfälle bleibt der private Autobahnbetreiber A1 mobil auf seiner Millionenforderung an den Bund sitzen. Eine Klage des Unternehmens, das für einen Großteil der A1 zwischen Hamburg und Bremen zuständig ist, wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Berufungsverfahren zurück. Der Fall, rund um eines der bekanntesten Beispiele für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), könnte bei einer Beschwerde aber noch am Bundesgerichtshof landen.

Die Celler Richter erklärten, A1 mobil habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko laut Betreibervertrag „ausschließlich und unbegrenzt“ selbst übernommen – auch während der Wirtschaftskrise 2008/2009, als die Mauteinnahmen wegen des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens sanken. Die Firma hatte von der Bundesrepublik – vertreten durch das Land Niedersachsen – nachträglich 778 Millionen Euro verlangt. Denn ihre Vergütung richtete sich vor allem nach dem Volumen des Lkw-Verkehrs auf der betriebenen Strecke.

Bereits das Landgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen, A1 mobil brachte den Fall dann auf die nächste Instanz. Geschäftsführer Ralf Schmitz sagte, man habe mit einer Bestätigung des früheren Urteils gerechnet und werde die Begründung nun gründlich prüfen. Danach gebe es eine Entscheidung, „ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden oder das Unternehmen umstrukturiert wird“.

Der von A1 mobil bewirtschaftete Abschnitt war von 2008 bis 2012 auf 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut worden. Das Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau selbst entfielen.

A1 mobil finanziert sich über einen Teil der Lkw-Maut, deren Umfang dann jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Bis zum Abschluss des Vertrages mit dem Bund habe es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch vorhersagte, argumentierte die Geschäftsleitung. Und ein „Extremrisiko“ wie die Folgen einer schweren Konjunkturkrise sei gar nicht absehbar gewesen. Deswegen klagte A1 mobil auf eine Nachbesserung des Vertrages, der auf 30 Jahre angelegt ist. Das OLG stützte jedoch die Sicht des Landgerichts: Die Entwicklung der Verkehrsmenge liege „ausschließlich im Risikobereich der Klägerin“. (dpa)