Keine „Homoheilung“ mehr

Regierung bringt Gesetz zum teilweisen Verbot sogenannter Konversionstherapien auf den Weg

Es ist der zentrale Satz, der bei diesem Thema immer wieder fällt: „Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen.“ Sogenannte Konversionstherapien, die das Ziel haben, Homo-, Bi- oder Transsexuelle „umzupolen“ oder zu „heilen“, sollen künftig verboten werden – zumindest teilweise. Nach monatelangen Beratungen hat die Bundesregierung an diesem Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wurde das begrüßt, dennoch sieht der Verband noch Lücken im Gesetz.

„Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.“ Damit hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang des Jahres in der taz den Aufschlag gemacht. Sein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht hat, sieht hohe Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen für Anbieter solcher Methoden vor.

Auch Eltern oder Erziehungsberechtigte können unter Umständen belangt werden, allerdings nur, wenn bei ihnen eine „gröbliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ vorliegt. Das wird von Grünen und LSVD kritisiert. Dieser Passus ermögliche es Eltern und Erziehungsberechtigten weiter, Pseudotherapien durchzuführen, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Die Grünen wollen bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundestag noch Verschärfungen durchsetzen.

Das Bundesgesundheitsministerium peilt ein Inkrafttreten des Verbots bis Mitte nächsten Jahres an. Im Bundesrat sei keine Zustimmung notwendig, hieß es.

Nach Einschätzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, benannt nach dem Sexualwissenschaftler und Mitbegründer der weltweit ersten Homosexuellen-Bewegung, werden die umstrittenen „Heilungsversuche“ immer noch bei Tausenden Betroffenen jedes Jahr in Deutschland angewendet. Das reiche von „Therapien“ im familiären Umfeld und Sitzungen bei Coaches über Gebete bis hin zu Dämonenaustreibung. Betroffene entwickeln nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) infolge solcher Methoden häufig depressive Erkrankungen, Angststörungen, greifen zu Drogen und haben ein erhöhtes Suizidrisiko.

Man unterstütze deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung, er sei ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal, so die BPtK am Mittwoch. „Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten oder Störungen.“ (dpa)