Stasi-Gedenkstätte
: Kündigung von Vize rechtens

Die Kündigung des früheren Vize-Direktors der Stasi-Opfer-Gedenkstätte war rechtlich korrekt. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Zur Begründung hieß es, der frühere Vize-Chef habe sich in vielen Situationen mit Mitarbeiterinnen nicht angemessen verhalten, weil er dienstliche Gespräche in einem privaten Rahmen abgehalten habe. Es habe sich insgesamt um etwa ein Dutzend „inadäquater“ Situationen mit Frauen gehandelt, bei denen es ein klares Missverhältnis zwischen der privaten Atmosphäre und dem Machtgefälle gegeben habe. Die Gedenkstättenstiftung hatte dem Vize-Direktor 2018 wegen Sexismusvorwürfen gekündigt. Dagegen hatte der inzwischen 60-Jährige geklagt. Über die von mehreren Frauen erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung urteilte das Arbeitsgericht aber ausdrücklich nicht. Dieses Thema habe keine Rolle gespielt bei der Entscheidung, sagte der Richter. (dpa)