Landespolitiker Wolfgang Gedeon: Antisemit bleibt AfD-Mitglied

Ein Schiedsgericht lehnt den Ausschluss von Wolfgang Gedeon aus der AfD ab. Das ist eine Schlappe für die Bundesspitze der Partei.

Portrait von Wolfgang Gedeon, aufgenommen bei einer Pressekonferenz

Wolfgang Gedeon darf AfD-Mitglied bleiben Foto: Marijan Murat/dpa

BERLIN taz | Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon, der sich in zahlreichen Publikationen umfassend antisemitisch geäußert hat, bleibt Mitglied der AfD. Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein hat einen Antrag auf Parteiauschluss Gedeons abgelehnt. Das bestätigte AfD-Parteisprecher Bastian Behrens der taz. Den Antrag, Gedeon auszuschließen, hatte der Bundesvorstand gestellt. In der Begründung des Landesschiedsgerichts heißt es, der Antrag sei „zum Teil unzulässig“ und „zum Teil unbegründet“.

Gedeon hat sich in mehreren Büchern und anderen Veröffentlichungen antisemitisch geäußert. Unter anderem hat er sich dabei auf die antisemitische Propagandaschrift die „Protokolle der Weisen von Zion“ bezogen und geschichtsrevisionistische Neonazis wie Horst Mahler, Ernst Zündel und David Irving als „Dissidenten“ bezeichnet. Zuletzt hatte Gedeon die Gründung der AfD-internen Vereinigung „Juden in der AfD“ einen Fehler genannt. Im „ungünstigsten Fall“ handele es sich “um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwiderläuft“.

Es ist nicht der erste gescheiterte Versuch, Gedeon aus der AfD auszuschließen. Im Zuge des neuen Verfahrens hatte sich das Landesschiedsgericht in Baden-Württemberg als befangen erklärt, weshalb die Entscheidung nun in Schleswig-Holstein fiel. Der Bundesvorstand kann jetzt vor das Bundesschiedsgericht ziehen und viel spricht dafür, dass er das auch tun wird.

„Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft“, ließ Parteichef Jörg Meuthen auf Anfrage der taz mitteilen. „Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten.“ Auch im Fall von Doris Sayn-Wittgenstein habe das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil sei jedoch vom Bundesschiedsgericht revidiert worden.

Der Streit um Gedeon hatte 2016 zur vorübergehenden Spaltung der Landtagsfraktion in Baden-Württemberg geführt. Gedeon gehört dem Landtag als fraktionsloser Abgeordneter an. Vor einigen Wochen hatte sich eine knappe Mehrheit der AfD-Fraktion für eine Rückkehr Gedeons in die eigenen Reihen ausgesprochen, die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aber war nicht erreicht worden.

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