Rechtsextreme Anschläge in Neukölln: Ermittler scheitern an sich selbst

Blamage für VS und Polizei: Wegen Quellenschutz und falscher Namensschreibweise werden Erkenntnisse über Anschlagspläne nicht verwertet.

Ferat Kocak hält ein Schild: "Berlin gegen Nazis"

Kämpfer gegen Rechts: Ferat Kocak Foto: Christian Mang

BERLIN taz | 63 Straftaten hatte die Polizei bislang der seit Mai 2016 anhaltenden mutmaßlich rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln zugerechnet, darunter 14 Brandstiftungen. Nach einer erneuten Überprüfung des Tatkomplexes durch die im Mai eingesetzte polizeiliche Ermittlergruppe Fokus werden der Serie inzwischen mindestens zwei weitere Taten zugerechnet. Um welche Taten es sich handelt, verriet Oliver Stepien, stellvertretender Leiter des Berliner Landeskriminalamtes (LKA), am Montag im Innenausschuss nicht.

Dennoch war es eine aufschlussreiche Sitzung, in der neben Stepien auch Innensenator Andreas Geisel (SPD), Verfassungsschutzschutzpräsident Michael Fischer und Oberstaatsanwalt Jörg Raupach Auskunft über den Stand der Ermittlungen gaben und dabei versuchten zu erklären, warum Ermittlungserfolge bis zum heutigen Tag ausgeblieben sind. Sie alle, das vorweg, bedauerten, dass noch keine Täter überführt werden konnten. „Das wurmt mich zutiefst“, so Geisel.

Im Vordergrund der offenen Fragen steht der Anschlag auf den Linken-Lokalpolitiker Ferat Koçak am 1. Februar 2018, dessen Auto dabei abgefackelt wurde. Nur mit Glück war das Feuer nicht vom Carport auf das angrenzende Haus übergegriffen.

Seit Längerem ist bekannt, dass der Verfassungsschutz zwei Wochen vor der Tat durch eine Telefonüberwachung von der Verfolgung eines roten Smart durch die zwei hauptverdächtigen Nazis T. und P. Kenntnis hatte und seine Informationen auch dem LKA übermittelt hatte. Warum aber wurden die Verdächtigen, die offensichtlich konkrete Anschlagsziele verfolgten, nicht mit einer Gefährderansprache ins Visier genommen?

Quellen- vor Opferschutz

Wie LKA-Mann Stepien erläuterte, erfolgte die Übermittlung der Informationen vom VS an die Polizei mit der Auflage, diese nicht zu verwenden, also auch nicht für eine Gefährderansprache. Der Verfassungsschutz (VS) wollte seine Quelle, also seine Informationsbeschaffung mittels Telefon­überwachung eines der Hauptverdächtigen, schützen.

Vom „Prinzip Quellenschutz vor Opferschutz“ spricht Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken; dies erinnere ihn an Ermittlungen im NSU-Komplex. Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, sagte, es stünde der Straftatbestand der „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ im Raum. Die Praxis wurde inzwischen geändert, sagte Stepien: Demnach sollen „Bedürfnisse des Geheimschutzes“ zurückstehen, „wenn Leib und Leben gefährdet werden“.

Warum aber wurde zumindest Koçak nicht rechtzeitig gewarnt? Die alte Version lautete: Die Polizei habe ihn als Halter des Autos erst nach dem Anschlag ermittelt. Nun gab Stepien zu Protokoll, dass man bereits am 30. Januar drei mögliche Halter des Fahrzeugtyps ausfindig gemacht hatte, darunter Koçak. Man habe ihn, den Linken-Politiker mit Migrationsbiografie, aber nicht als mögliches Opfer identifiziert, weder sei er ihnen durch Anti-rechts-Aktivitäten noch mit Engagement für Flüchtlinge aufgefallen. Schrader sagt, das Gegenteil „hätte man durch Googeln herausfinden können“.

Falsche Schriebweise

Doch die Fehlerkette geht noch weiter: So stellte der VS bereits im Februar 2017 einen Tatverdächtigen an Koçaks Wohnhaus fest, im September fiel Koçaks Name in einem Telefonat der Verdächtigen. Beide Informationen brachte die Behörde nicht mit dem Smart-Halter Koçak zusammen – aufgrund der „phonetisch falschen Schreibweise“ in ihrem System, wie Stepien erklärte.

„Nach der Sitzung ist unabhängige Aufklärung eher dringender geworden“, sagte Schrader anschließend im Gespräch mit der taz. Die Linke fordert ebenso wie Betroffene und eine vergangene Woche eingereichte Petition einen Untersuchungsausschuss. SPD und Grüne wollen sich dem jedoch nicht anschließen. Ende des Jahres will die Ermittlungsgruppe Fokus einen Bericht vorlegen, danach könne man über einen Sonderermittler sprechen, so Lux.

Innensenator Geisel hatte im September den Generalbundesanwalt um die Übernahme der Ermittlungen gebeten. Dieser hatte jedoch keinen Anlass dafür gesehen.

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