Rebellenführer Bosco Ntaganda: 30 Jahre Haft für Kongos Warlord

Der Internationale Strafgerichtshof verhängt das härteste Urteil seiner Geschichte. Es trifft einen ehemaligen Rebellenführer.

Bosco Ntaganda betritt den Gerichtssaal in Den Haag

Bosco Ntaganda auf dem Weg zur Urteilsverkündigung im Internationalen Strafgerichtshof Foto: Peter Dejong/reuters

BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den kongolesischen Warlord Bosco Ntaganda zu 30 Jahren Haft verurteilt. Es ist das mit Abstand härteste Urteil, das der Strafgerichtshof je verhängt hat.

Bosco Ntaganda, heute 46 Jahre alt, war Militärchef der kongolesischen Rebellenbewegung UPC (Union Kongolesischer Patrioten) und ihres bewaffneten Arms FPLC (Patriotische Kräfte zur Befreiung des Kongo), die 2002/2003 in Kongos Nordostprovinz Ituri kämpfte und sich hauptsächlich aus der Volksgruppe der Hema rekrutierte. Er stammte aus einer kongolesischen Tutsi-Familie, war in Ruanda geboren und sah seinen Kampf als Verteidigung der Hema gegen einen drohenden Völkermord ähnlich dem an Ruandas Tutsi 1994.

Seine Gegner warfen ihm hingegen vor allem ethnisch motivierte Gräueltaten an der Volksgruppe der Lendu vor. Nach Ende des UPC-Kriegs war Ntaganda in unterschiedlichen Tutsi-geführten Rebellengruppen des Kongo aktiv und zwischenzeitlich auch General in der Regierungsarmee, trotz eines 2006 ausgestellten Haftbefehls aus Den Haag gegen ihn. 2013 brach er mit seiner letzten Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März) und ließ sich von der US-Botschaft in Ruanda an den Internationalen Strafgerichtshof überstellen.

30 Jahre sind die faktische Höchststrafe

Der Prozess gegen Ntaganda begann 2015. Im Urteil im Juli 2019 folgten die Richter weitgehend der Anklage. Ntaganda habe mit anderen UPC-Führern einen „gemeinsamen Plan“ verfolgt, „die Lendu-Gemeinschaft zu zerstören und zu zerschlagen“. Er sei auch direkter Täter gewesen, sogar Mörder. Ntganda wurde in allen Punkten schuldig gesprochen: Mord, Angriffe auf Zivilisten, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Verfolgung, Plünderung, Zwangsumsiedlung, Vertreibung, Kinderrekrutierung, Angriffe auf geschützte Objekte, Zerstörung von Besitz, jeweils als Kriegsverbrechen oder/und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Insgesamt verhängte das Weltgericht gegen Ntaganda 218 Jahre Haft für die 18 unterschiedichen Straftaten, mit jeweils 30 Jahren für Mord und Verfolgung. 30 Jahre sind die faktische Höchststrafe, die das Gericht verhängen kann. Das Gericht sah von einer theoretisch möglichen lebenslangen Haftstrafe ab, die ebenfalls auf 30 Jahre Haft hinausläuft.

Menschenrechtsorganisationen begrüßten das harte Strafmaß, wie sie schon den harten Schuldspruch im Juli begrüßt hatten. Anneke Van Woudenberg, ehemalige Kongo-Chefin von „Human Rights Watch“ und persönlich an der Aufklärung von Verbrechen in Ituri beteiligt schrieb auf Twitter: „Ich verspüre große Erleichterung, dass dieser Mann sehr lange hinter Gittern sitzen wird. Die Interviews, die ich mit seinen Opfern führte, suchen mich bis heute heim.“

30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen

Ntagandas ehemalige Rebellenbewegung UPC, heute eine politische Partei im Kongo, hatte bereits im Juli das Urteil kritisiert und fordert weiterhin einen Kongo-Sondergerichtshof für alle Kriegsparteien des Landes.

Bosco Ntagandas Anwälte haben 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Bis zu einer Entscheidung in letzter Instanz sitzt Ntaganda formal weiter in Untsuchungshaft. Die jetzt ausgesprochene Haftstrafe läuft ab Ntagandas Inhaftierung am 22. März 2013; gut sechseinhalb Jahre davon sind also schon abgesessen.

Zu klären sein wird noch, ob Ntagandas Opfer eine Entschädigung einklagen: Der Gerichtshof hat 922 Personen als Opfer anerkannt, davon 97 ehemalige UPC-Kindersoldaten. Entschädigungen würden aus dem Opferfonds des Gerichtshof fließen, da Ntaganda selbst als mittellos eingestuft worden ist.

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