Der AfD rutscht etwas durch

Die Hamburger AfD soll drei Jahre lang keine Finanzberichte vorgelegt haben. Mitglieder stellen Antrag für Parteitag

Von Andreas Speit

Auf dem Landesparteitag der AfD Hamburg dürfte der Fraktions- und Landesvorsitzende Dirk Nockemann in Erklärungsnot kommen. In einem Antrag halten Mitglieder dem Vorstand vor, über drei Jahre keine Rechenschafts- und Finanzberichte vorgelegt zu haben. Das sei „kein ‚Versehen, sondern eine grobe Fahrlässigkeit“, heißt es in dem Antrag, der der taz vorliegt.

Am kommenden Wochenende fordern die Antragsteller, dass die Partei den Landesvorstand dazu verpflichtet, „jährlich einen Tätigkeitsbericht, incl. Finanzbericht abzugeben“. Die Landesrechnungsprüfer der vermeintlichen Alternative hätten „wiederholt die Prüfung der Finanzberichte der Jahre 2016, 2017 und 2018 angemahnt“ – ohne Erfolg.

Laut den Antragsstellern sei es nicht Sache der Rechnungsprüfer, „die Einhaltung der Landes- und Bundessatzung einzufordern“. Sie seien jedoch verpflichtet „das Rechnungswesen im Auftrag der Mitglieder zu prüfen“. Diese Prüfung würde den Landesrechnungsprüfern aber vom Vorstand verwehrt, wenn keine Berichte erstellt würden.

Der Antrag ist nur knapp eine Seite lang, könnte bei der Hamburger AfD aber für größeren Aufruhr sorgen. Denn der kritisierte Zeitraum von drei Jahren greift den gesamten Vorstand und auch frühere Vorstandsmitglieder an.

Für eine Partei, die gegen vermeintliche Klüngeleien der „Altparteien“ antritt und Mut zu dem, was sie für die Wahrheit hält, propagiert, ist das Ausbleiben von mehreren Rechenschaftsberichten heikel.

Spitzenpolitiker der Bundes-AfD stehen zudem wegen dubioser Parteispenden in der Kritik. Bereits im vergangenen Jahr forderte auch der DGB-Nord die Aufklärung über die Herkunft der Mittel für die Wahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Die nun angemahnten Berichte könnten aber auch in Berlin negative Auswirkung haben. Für die Überprüfung der Finanzen der Landesverbände von Parteien ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Die Pressestelle des Bundestages erklärte gegenüber der taz: „Grundsätzlich gilt, dass nur vollständig erstellte Rechenschaftsberichte ein uneingeschränktes Wirtschaftsprüfertestat erhalten.“

Gebe es „Probleme mit einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung in Untergliederungen, muss im Einzelfall“ ein Wirtschaftsprüfer und unter Umständen auch die Bundestagsverwaltung entscheiden. „Prophylaktische Selbstanzeigen“ bei „möglichen Unrichtigkeiten“ könnten, so die Pressestelle, Abhilfe schaffen.

Der Parteitag am kommenden Wochenende in Wandsbek finde statt, bestätigt die Partei der taz.