wortwechsel
: Armutsstriptease – zeigt her eure Bedürftigkeit!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Sanktionen nun juristisch sanktioniert.
Die oft entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung bleibt. Auch bei der angedachten Grundrente

Hartz IV macht schon lange wütend: Farbanschlag auf ein Jobcenter in Berlin 2010 Foto: Olaf Wagner/imago

„Hartz IV: Darf’ s noch etwas weniger sein?“, taz vom 4. 11. 19

Überwachung für Arme

Sehr geehrte Redaktion, der taz-Titel greift zu kurz. Zum einen liegt das entscheidende Problem bei den Hartz-IV-Sanktionen nicht nur darin, dass hiermit ins Existenzminimum eingegriffen wird, da es ebenfalls die Gesellschaft spaltet, wenn man die Arbeitslosen finanziell bis zum letzten Cent durchleuchtet, während man hingegen bei der Steuermoral, insbesondere von Besserverdienenden, eine ganz andere Messlatte anlegt. Zum anderen gibt es in Dänemark, woher die an sich gute Idee eines aktivierenden Arbeitsmarktes ursprünglich stammt, mittlerweile ein Umdenken, da man erkannt hat, dass die permanente bürokratische Überwachung von Arbeitslosen wenig Nutzen bringt und am Ende nur deutlich höhere bürokratische Kosten schafft. Deshalb bedarf es auch in Deutschland einer Kehrtwende, unabhängig von diesem Gerichtsurteil, das angesichts seiner Tragweite für das gesamte Gemeinwesen im Übrigen mehr als ein ganzes Jahrzehnt zu spät kommt! Rasmus Helt, Hamburg

Edelobstbrand für alle?

hallo, liebe tazlerinnen! so fantastisch eure titelbilder immer wieder sind, heute habt ihr euch einen empörenden klops „geleistet“: auf dem „hartz-IV-kas­senzettel“ ist unter anderem zu lesen: prosecco und 5 x edelobstbrand à 9,99 € … also mehr als 12 prozent des hartz IV monatssatzes für harten alkohol. was soll denn diese üble botschaft? ich erwarte eine entschuldigung den hartz IV empfänger*innen gegenüber! Albert Kunze, Hechingen

(Lieber Herr Kunze, das war weder Polemik noch Ironie, es war ein Fehler in unserer eigenen Genauigkeitsprüfung: Wir haben den Obstbrandwein am Ende des Kassenzettels schlicht übersehen. Die Redaktion)

Rechenkunst geschönt

„Minus geht nicht“, taz vom 4. 11. 19

Der Arbeitsminister rechnet uns blöd: In den letzten Jahren haben die Jobcenter regelmäßig 900.000 bis 1 Million Sanktionen im Jahr verhängt, mit Kürzungen von jeweils knapp 100 Euro. Der Arbeitsminister sagt, nur bei 3,2 Prozent der Langzeitarbeitslosen sei gekürzt worden – fast niemand, nicht so schlimm. Und alle beten das nach, selbst die sonst so kluge Ulrike Herrmann.

Hartz IV beziehen grob gerechnet 6 Millionen Menschen, ohne deren Kinder sind das 4 Millionen „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“. Eine Million Sanktionen auf 4 Millionen Erwachsene, oder eine Sanktion auf vier Betroffene – das sind deutlich mehr als 3 Prozent.

Das ist gelogen, ein statistischer Taschenspielertrick.

Wie also rechnen die Jobcenter das zusammen?

Wer eine erste Strafe kriegt, den oder die trifft im gleichen Jahr im Durchschnitt eine zweite. Eine Million Sanktionen treffen 500.000 Menschen. Jedes Jahr trifft mehr als 10 Prozent der Hartz-IV-Menschen eine Kürzung.

Aber woher kommen die 3 Prozent? Rechnen wir weiter nach den Rechenregeln der Jobcenter: Sanktionen dauern üblicherweise 3 Monate, ein Vierteljahr. Man nehme vier Sanktionierte, dann hat man ein Jahr lang durchgehend einen „Sank­tionsplatz“ besetzt. 500.000 geteilt durch vier gibt dauerhaft 125.000 theoretische Menschen mit gekürztem Lebensunterhalt. Ständig 125.000 gekürzt, das sind etwa 3 Prozent von 4 Millionen – mit einer Million Sanktionen auf 4 Millionen Menschen. Das ist Rechenkunst. Und es ist erbarmungslos; die tatsächlichen Menschen sind weggerechnet: 21,8 Prozent Sanktions­quote! Arnold Voskamp, Münster

Mehr Sprechstunden

„Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger: Leben unter dem Existenzminimum“,

taz vom 4. 11. 19

Wenn die Jobcenter zusätzlich freie Sprechstunden hätten, wo man bei verpasstem Termin einfach hingehen könnte, gegebenenfalls nach etwas Wartezeit, könnten Sanktionen für diejenigen, die einen Termin nur verdusselt haben, später aber ins Amt kamen, vermieden werden.

Meerwind7 auf taz.de

„Streit um die Grundrente: Kommt sie nun?“, taz vom 4. 11. 19

Tod der Grundrente?

Offenbar wartet die CDU mit der Grundrente jetzt so lange, bis sich die alten Menschen selbst als Kostenfaktor eliminieren. Zurzeit ist die Grundrente als Idee zur „Aufstockung“ eine Bürokratieleiche. Als Idee für ein würdiges Lebens im Alter ist die „Aufstockung“ nicht mehr zu gebrauchen. Man wartet – wie gewohnt –, bis sich das Problem alter Mensch selbst erledigt. Michaela Reisner, Bonn

Wertschöpfung ignoriert

Wer nach einem langen Arbeitsleben langzeitarbeitslos wird, muss bis auf einen winzigen Selbstbehalt erst seine Ersparnisse aufbrauchen, ehe er Anspruch auf Hartz IV hat – es sei denn, er oder sie hätten ihr Geld in eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein kleines Wohnhaus angelegt. Der Generationenvertrag beinhaltete, dass die Einnahmen der Rentenversicherung ohne Bildung von Rücklagen gleich wieder ausbezahlt werden und damit vor allem im Interesse der Arbeitgeber gering gehalten werden können, was ein wesentlicher Faktor des „Wirtschaftswunders“ gewesen ist. Die Vertrauensgrundlage dafür war, dass die Beitragszahler von heute sicher sein müssen, dass die nächsten Generationen mit ihren Beiträgen die Rente der heutigen Beitragszahler finanzieren werden. Das führt dazu, dass die durch Automatisierung weggefallenen Arbeitsplätze seitens der Arbeitgeber nicht mehr für die Rente der freigesetzten Arbeitnehmer gesichert werden müssen, obwohl die Wertschöpfung des automatisierten Arbeitsplatzes gleich bleibt. Damit ist es höchste Zeit, die Bemessung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung nicht mehr anhand der Löhne, sondern der Wertschöpfung zu bemessen. Alfred Mayer, München

„Grundrenten-Diskussion in der Regierung: Für wen der Rubel rollt“,

taz vom 4. 11. 19

Teure Einzelfallprüfung

Die Prüfung jedes einzelnen Falles wird mehr kosten, als sie einspart. Allenfalls die Wirkung als Schikane könnte einen nennenswerten Effekt haben.

Karl Kraus auf taz.de

Freiwillig ablehnen?

Ich schlage eine ganz neue Regelung vor: Keine Bedürftigkeitsprüfung. Aber wer nicht bedürftig ist, lehnt die Grundrente für sich einfach ab. Ganz oder teilweise. Nach dem immer wieder schönen Freiwilligkeitsprinzip. Was dadurch gespart wird, könnte den wirklich Bedürftigen oder dem Staat für seine Aufgaben zufließen. Wer auf diese Weise auf die Grundrente verzichtet, könnte eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung erhalten und würde vielleicht sogar bestimmen, wofür das eingesparte Geld gut sein soll. Und nebenbei: Ist es nicht toll, für Geld, das man gar nicht bezahlt hat, Steuervorteile zu bekommen? Das können sonst vielleicht nur die ganz Reichen, mit CumEx und solchen Sachen. Jochen Neidhardt, Goslar