Einstürzendes Traumhaus

Eine Baugemeinschaft hat womöglich 350.000 Euro verloren, weil ein Investor sich weigert, ein Grundstück an sie weiter zu verkaufen, wozu er sich vertraglich verpflichtet hatte

Manchmal sind es wie hier Naturgewalten, die ein Haus zum Einsturz bringen, manchmal lausige Verträge Foto: Peter Kneffel / dpa

Von Eiken Bruhn

Seit über vier Jahren arbeitet eine Baugemeinschaft an Plänen, auf einem Grundstück an der Schwachhauser Heerstraße ein inklusives Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu bauen.

„Stark wohnen in Schwachhausen“ heißt es. 350.000 Euro haben die Mitglieder, darunter junge Familien und Rentner*innen, an Planung- und Architektenkosten bereits ausgegeben – möglicherweise für nichts und wieder nichts. Denn es zeichnet sich ab, dass sie ihr Projekt nicht umsetzen können werden, jedenfalls nicht an dieser Stelle. Heute Abend wird sich der Beirat Schwachhausen mit dem Thema beschäftigen.

Das Problem: Das ehemalige Gelände des Umweltbetriebs im mittleren Teil der Schwachhauser Heerstraße wurde von Immobilien Bremen an einen privaten Investor verkauft, die Helken Planungs- und Immobilien GmbH (HPI) – mit der Auflage, ein Teilgrundstück an eine Baugemeinschaft weiter zu veräußern.

Denn eine Baugemeinschaft sollte zum Zuge kommen, das hatte auch der Beirat gefordert. Doch an der Konstruktion – der Investor als Zwischenhändler – hatte es von Anfang an Kritik gegeben, verbunden mit der Sorge, der Investor werde einen Weg suchen, aus dieser Auflage auszusteigen.

Diese Sorge war offenbar berechtigt, denn der von Immobilien Bremen ausgewählten Baugemeinschaft „Stark wohnen in Schwachhausen“ teilte die HPI jetzt mit, dass die Frist überschritten sei, bis zu der ein Vertrag habe zustande kommen müssen. Diese Frist hatte wiederum ein zweiter Vertrag fest gesetzt: Der zwischen HPI und Immobilien Bremen.

„Der Investor hat von Anfang an extreme Forderungen gegen uns durchgesetzt, unter anderem hat er uns die Fassade vorgeschrieben und Vertragsstrafen fest gelegt für den Fall, dass wir Bauzeiten nicht einhalten“, sagt Wolfgang Horstmann, der als eine von 20 Parteien an der Baugemeinschaft beteiligt ist. „Wir haben alles mit gemacht, wir hatten gar keine Wahl.“ Um die Bauzeiten einhalten zu können, war die Baugemeinschaft sogar in Vorleistung gegangen und hatte schon vor Vertragsunterzeichnung die Architektin beauftragt und die Baugenehmigung beantragt.

„Der Investor hat extreme Forderungen gegen uns durchgesetzt“

Wolfgang Horstmann, Projektmitglied

Doch als Ende vergangenen Jahres der Vertrag nach zwei Jahren Verhandlung und zweimaliger Verlängerung immer noch nicht zustande gekommen war, weigerte sich HPI, einen weiteren Aufschub zu gewähren. So steht es auch im vorläufigen Protokoll der letzten Sitzung des Beirats Schwachhausen. Dort steht auch, dass ein CDU-Beirat den Vertrag zwischen Immobilien Bremen und HPI eingesehen und ihn als „lausig“ bezeichnet hat, „da er keine Sanktionen vorsehe, sollte HPI nicht wie vorgesehen an eine Baugemeinschaft verkaufen“. Und ein Beschluss der SPD- und der CDU-Beiratsfraktion spricht von einer „auffälligen Verzögerung“ des Verkaufs an die Baugemeinschaft.

„Stark wohnen in Schwachhausen“ hat sich jetzt an die Bausenatorin gewandt, mit der Bitte, sich im Sinne der Baugemeinschaft in das Verfahren einzumischen. Deren Sprecher Jens Tittmann sagte am Mittwoch, dass die Bausenatorin gar nicht zuständig sei, sondern Immobilien Bremen, ein öffentliches Unternehmen, deren Verwaltungsratschef der Finanzsenator ist. Immobilien Bremen teilte am Mittwoch der taz mit, es wolle sich vor der Beiratssitzung nicht öffentlich äußern.

„Wir haben Gespräche mit dem Investor geführt“, sagte der Sprecher der Bausenatorin Jens Tittmann. „Mehr können wir nicht tun.“ Weil es rechtlich keine Möglichkeit gebe, das Unternehmen dazu zu verpflichten, an die Baugemeinschaft zu verkaufen, wolle die Bausenatorin jetzt nach einem Grundstück in vergleichbarer Lage suchen, so Tittmann. Dass das Grundstück 2016 nicht direkt als Verkauf an eine Baugemeinschaft ausgeschrieben worden sei, bezeichnete er als „Anfängerfehler“. Beim Dedesdorfer Platz in Walle und auf dem Hulsberg-Gelände wurde dieser nicht wiederholt.