Mall of Berlin vor Bundesarbeitsgericht: Bauarbeiter bekommen nichts

Entscheidung am Bundesarbeitsgericht: Der Investor des Konsumtempels Mall of Berlin muss Bauarbeiter nicht bezahlen.

Kräne auf einer großen Baustelle. Es ist die Baustelle des Einkaufszentrums Mall of Berlin

Baustelle of shame Foto: dpa

ERFURT taz | Die Enttäuschung war Ovidiu Mindrila am Mittwochmittag anzusehen. Gerade hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Klage gegen den Investor der Mall of Berlin abgewiesen. Gemeinsam mit seinem Kollegen Niculae Hurmuz klagte er darauf, dass der Bauherr als letztes Glied in der Kette haften muss, wenn die von ihm beauftragten Subunternehmen zahlungsunfähig sind.

Die nämlich hatten beim Bau der Mall of Berlin Mindrila und weitere BauarbeiterInnen um ihren Lohn geprellt. Der Richter in Erfurt erklärte zur Begründung für die Abweisung der Klage, dass das Gericht keine Veranlassung gesehen hat, von der bisherigen Rechtspraxis abzuweichen – laut der muss der Bauherr nicht für die Löhne von Beschäftigten bei Subunternehmen haften.

Mindrila hatte sich für den Tag der Urteilsverkündung freigenommen und war mit einer kleinen Gruppe von UnterstützerInnen von der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) nach Erfurt gefahren. Den beiden rumänischen Bauarbeitern ging es nicht nur um den entgangenen Lohn. „Es geht mir um Gerechtigkeit, dass die Firmenbesitzer verstehen, dass sie Leute nicht so verarschen können“, begründete Mindrila seinen 5 Jahre dauernden Klageweg durch alle Instanzen.

Ein Erfolg in Erfurt hätte auch über den Fall hinaus Bedeutung gehabt. Lohn- und Sozialbetrug ist auf Baustellen keine Seltenheit – oftmals sind Beschäftigte, die um ihren Lohn geprellt werden, nicht aus Deutschland, kennen sich mit der Sprache und ihren Arbeitsrechten nicht aus. Die ursprünglich sieben Bauarbeiter der Mall of Berlin, die seit Herbst 2014 auf den entgangenen Lohn klagten, wurden von Anfang an von der FAU unterstützt. Dazu gehört auch der Rechtsschutz. Schließlich müssen die Kosten für das Verfahren in Erfurt die Kläger tragen.

Rechtsweg ausgereizt

Der Rechtsweg ist aus Sicht des Berliner Rechtsanwalts Klaus Stähle, der die Kläger vertrat, jetzt wohl ausgereizt. Man werde sich die Urteilsbegründung genau ansehen und dann entscheiden, ob es sinnvoll ist, auf europäischer Ebene weiter zu klagen. Doch Stähle dämpfte die Erwartungen: Die Wahrscheinlichkeit sei nicht besonders hoch.

Trotzdem bedauerte er nicht, den Rechtsweg beschritten zu haben. Dadurch sei der Fall einer großen Öffentlichkeit bekannt geworden. Nun müsse für die Rechte der Arbeiter wieder mehr gesellschaftlicher Druck erzeugt werden, betonte Stähle.

Tatsächlich gab es zu Beginn des Konflikts fast wöchentlich Demos vor der Mall of Berlin, an der sich linke Gruppen beteiligt hatten. Doch je länger sich die Auseinandersetzung hinzog, desto mehr verlagerte sie sich auf die Gerichte – der Druck auf der Straße ging zurück.

„Wäre der gesellschaftliche Druck größer gewesen, hätte das Urteil anders ausgesehen“, kommentierte ein FAU-Mitglied, das den Prozess begleitete, die Entscheidung. Stähle sieht nun auch PolitikerInnen in der Pflicht, als Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass ein auf Lohnbetrug und Überausbeutung basierendes Geschäftsmodell ausgetrocknet wird.

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