juristisches wetter
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Bei dem Regen hat man nicht unbedingt Lust, das Haus zu verlassen. Das dachte sich wohl auch ein AfD-Anhänger, der am Dienstag vor Gericht erscheinen sollte, weil er in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt haben soll. Dem Mann werden Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vorgeworfen. Allerdings: Er erschien am Dienstag einfach nicht zur Gerichtsverhandlung. Wir hoffen: Das wird teuer.