Bamf-Anklage: Prüfung dauert

Das Landgericht Bremen entscheidet erst nächstes Jahr über eine Zulassung der Anklage wegen Asylmissbrauchs

Das Landgericht Bremen wird erst im kommenden Jahr über eine Zulassung der Anklage wegen Asylmissbrauchs im Bremer Flüchtlingsamt entscheiden. Das sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag auf Anfrage. Da es nicht um eine Haftsache gehe, sei die Entscheidung nicht eilbedürftig.

Nach langen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Bremen vergangene Woche Anklage wegen mutmaßlicher Manipulationen in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhoben. Angeklagt sind die Ex-Leiterin der Außenstelle sowie zwei Rechtsanwälte aus Hildesheim in Niedersachsen.

Sie werden beschuldigt, Flüchtlinge systematisch vor der Abschiebung bewahrt oder ihnen einen besseren Aufenthaltsstatus beschafft zu haben. Angeklagt sind 121 Straftaten.

Zugleich fordert die Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Berufsverbot für die zwei Anwälte. Auch darüber muss das Landgericht befinden. Dieser Antrag sei zwar dringlicher, sagte Gerichtssprecher Gunnar Isenberg, aber auch er könne erst behandelt werden, wenn sich das Gericht insgesamt einen Überblick über die Anklageschrift verschafft habe. „Das wird dieses Jahr nicht mehr passieren“, sagte er.

Die vermuteten Missstände bis hin zur Korruption hatten 2018 ein schlechtes Licht auf die Bremer Außenstelle, das Bamf in Nürnberg und das Asylwesen geworfen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte Angaben des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, wonach die Ermittlungen weiter liefen und sogar ausgeweitet worden seien. Im Fokus seien nun acht Bamf-Mitarbeiter, darunter ein mittlerweile pensionierter Vorgesetzter der Bremer Amtsleiterin, sagte ein Sprecher. Auch gegen einen Rechtsanwalt und eine Anwältin werde ermittelt. (dpa)