Prozess gegen AfDler

Eine Besuchergruppe hatte in der Gedenkstätte Sachsenhausen massiv gestört

Weil er in der Gedenkstätte Sachsenhausen Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede gestellt haben soll, steht ein Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Oranienburg. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat den Mann wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe angeklagt.

Er gehörte im Juli 2018 zu einer AfD-Besuchergruppe in der Gedenkstätte. Bei einer Führung hatte der Angeklagte geäußert, es habe Gaskammern im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, wie das Gericht mitteilte.

Immer wieder waren der Angeklagte und weitere Teilnehmer der Besuchergruppe durch Zwischenrufe aufgefallen, wie die Gedenkstätte mitteilte. Die Führung wurde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen. Die Besuchergruppe stammte aus der Bodenseeregion aus dem Wahlkreis der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel.

Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt. Aufgrund der Medienberichte leitete die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Ermittlungsverfahren ein und erließ gegen den Mann einen Strafbefehl. Dagegen legte dieser Einspruch ein. So kommt der Fall nun vor das Gericht. Gegen einen weiteren Teilnehmer seien Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt worden, so die Staatsanwaltschaft.

In den neunziger Jahren war es häufiger zu ähnlichen Störungen durch Besucher gekommen, die Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten leugneten oder durch Kleidung auffielen, die in den rechtsextremen Kontext gehörte, sagte Stiftungssprecher Horst Seferens.

In den letzten Jahren seien solche Störungen eigentlich ausgeblieben – bis auf den Vorfall im Sommer vorigen Jahres. Man achte in der Gedenkstätte mit „gesteigerter Aufmerksamkeit“ auf solche Vorkommnisse. „Mitarbeiter werden auf solche Fälle vorbereitet. Führungen werden dann sofort abgebrochen“, sagte er. (dpa)