Beschlagnahmte Tiere in Kiel: Anklägerin angeklagt

Seltener Fall: Weil sie zu viele Tiere zu schnell beschlagnahmt haben soll, steht eine Staatsanwältin vor Gericht.

ein Mann führt einen Elefanten eine Straße lang, von hinten gesehen

Nicht diesen, aber einen anderen Elefanten soll die Angeklagte aus einem Zirkus geholt haben Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Anklage ist ein Novum in der Justizgeschichte Schleswig-Holsteins: Am Dienstag beginnt am Landgericht Kiel ein Prozess – gegen eine Staatsanwältin. In zehn Fällen wird ihr Rechtsbeugung vorgeworfen, in einem Fall mit Diebstahl.

Als Dezernentin für Tierschutz soll sie bei der Kieler Staatsanwaltschaft zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 eine Vielzahl von Tieren beschlagnahmt und notverkauft und dabei die Widerspruchsrechte der BesitzerInnen verletzt haben. Im Falle des Diebstahls habe sie schlecht gehaltene Tiere eines Landwirts ohne förmliche Notveräußerung eigenmächtig verkauft.

Zu den beschlagnahmten Tieren gehörten Tiger, Krokodile und Löwen sowie eine Elefantin aus Zirkussen, aber auch Rinder, Pferde, Hunde und Kaninchen sowie Katzen. Sie alle soll die Angeklagte den BesitzerInnen weggenommen und ihnen dabei den Rechtsweg verwehrt haben.

Bis Ende März sind nun insgesamt 36 Verhandlungstage angesetzt. Die Juristin wurde bereits aus dem Dienst entfernt, ihre Bezüge wurden um ein Viertel gekürzt. Dagegen klagte sie, allerdings ohne Erfolg: Unbegründet, fand das Verwaltungsgericht Schleswig. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, so urteilten die Richter Mitte Juni, gebe es „keine ernstlichen Zweifel daran“, dass „die Entfernung der Antragstellerin aus dem Dienst als Ergebnis des Disziplinarverfahrens überwiegend wahrscheinlich“ ist. Dies gelte auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Seit 2014 schon wird gegen die 42-jährige Beamtin ermittelt, 2016 wurde erstmals Anklage gegen sie erhoben. Im Falle einer Verurteilung drohen der Juristin allein im Fall der Rechtsbeugung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, das Strafmaß kann aufgrund der weiteren Fälle allerdings noch höher ausfallen, sagte Martin Leinhos, Sprecher des Kieler Landgerichts. Eine Verurteilung von mindestens einem Jahr Haft würde zudem die Entbindung aus dem Beamtenverhältnis bedeuten.

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