Debatte um rechte Gruppe Combat 18: Her mit dem Verbot!

Das Verbot von Combat 18 lässt auf sich warten. Dabei stellt sich die Frage, warum die rechtsextreme Gruppierung nicht längst verboten ist.

In einem Mülleimer steckt ein Paar Springerstiefel und ein Baseball-Schläger

Die Verzögerung gibt den Neonazis Zeit, zur Seite zu schaffen, was ihnen brenzlig werden könnte Foto: imago images/blickwinkel

Eigentlich gilt in den Sicherheitsbehörden bei Verboten eine eherne Regel: Nicht drüber reden, sondern machen. Im Fall Combat 18 läuft es diesmal anders. Da kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer bereits direkt nach dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke an, ein Verbot der rechtsextremen Truppe ins Auge zu fassen. Weil er Tatkraft zeigen wollte, Entschlossenheit. Mit der Folge nur, dass die Neonazis – wenn sie nicht noch bekloppter sind als ohnehin schon – seitdem alles zur Seite schaffen können, was ihnen brenzlig werden könnte.

Das tatsächlich Eigenartige aber ist, dass Combat 18 nicht längst verboten ist. Kaum eine Gruppe steht ideologisch dem zehnfach mordenden NSU so nahe wie diese, verherrlicht seit Jahren Terror und Untergrundkampf. Wurde das eng verbandelte „Blood & Honour“-Netzwerk bereits 2000 verboten, blieb Combat 18 – trotz seines Eigenverständnisses als militanter Ableger – seltsamerweise unangetastet.

Dabei gelten etliche Mitglieder bis heute als äußerst gewaltbereit, fuhren zu Schießtrainings, organisieren Rechtsrockkonzerte, veröffentlichten zuletzt eine CD mit Hassaufrufen und Hakenkreuz auf dem Cover. Was gibt es da noch zu überlegen? Wen soll man überhaupt verbieten, wenn nicht diese Truppe?

Sind es wieder mal V-Leute, welche die Behörden nicht gefährden wollen und sie zögern lassen? Will man die Gruppe lieber so im Blick behalten, statt sie zu zerschlagen? Das dürfen keine Argumente sein. Auch nicht, dass die Neonazis ja sowieso weitermachen würden. Ja, viele der Combat-18-Leute stecken seit Jahren tief in der Szene, sie werden wohl auch nach einem Verbot ihre rassistische Ideologie weiter ausleben.

Aber: Solch eine Truppe mit diesem unverhohlenen NS- und Gewaltkonzept gewähren zu lassen, sie nicht zu verbieten, wäre das weitaus fatalere Signal. Ein Verbot würde der Szene zumindest zeitweise einen Schlag versetzen. Es wäre die klare Botschaft, dass hier eine rote Linie überschritten wurde. Und das schon vor langer, langer Zeit.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort, seit 2014. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Bis 2014 vier Jahre lang Teil des Berlin-Ressorts der taz. Studium der Publizistik und Soziologie.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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