Entlastung für Mieter

Das Land Berlin will Mieter von der Grundsteuer befreien und plant dazu eine Bundesratsinitiative. CDU-Politiker warnt: Dann würden die Kaltmieten steigen

Das Land Berlin will über den Bundesrat durchsetzen, dass die Grundsteuer in Deutschland nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann. Der Berliner Senat will am Dienstag eine entsprechende Bundesratsini­tiative beschließen.

In dem Entwurf zum „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz“ heißt es, von der geplanten Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches würden fast 58 Prozent aller deutschen Haushalte profitieren – das seien 36,4 Millionen Menschen, die zur Miete wohnen. Wie groß die Erfolgsaussichten der Berliner Ini­tiative im Bundesrat sind, lässt sich noch nicht abschätzen. Selbst wenn die Koalition aus SPD, Linken und Grünen in der Länderkammer erfolgreich wäre, müsste sich danach noch der Bundestag damit befassen.

„Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen“, sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der Süddeutschen Zeitung. Es seien vor allem die Eigentümer, „die von einer intakten Infrastruktur profitieren, welche über die Grundsteuer finanziert wird“, heißt es in dem Entwurf. Dies trage „zum Wert­erhalt, zur Wertsteigerung ihrer Immobilien bei“.

Der Berliner Senat plant eine Übergangsfrist bis Ende 2020 für Mietverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Gesetzes-Inkrafttretens bereits entstanden waren.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Mieter ebenfalls von der Grundsteuer entlasten. Jan-Marco Luczak (CDU), Mietrechtsexperte in der Unionsfraktion, aber sagte der SZ, die Umlagefähigkeit zu streichen sei „ein Irrweg“. Die Eigentümer würden zum Ausgleich bei Neuvermietungen die Kaltmieten erhöhen. Das führe dann „zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete und gibt damit allen Vermietern größeren Spielraum für Mietsteigerungen“.

Luczak sagte, er sehe stattdessen zum Beispiel den Berliner Senat in der Pflicht. Er könnte in der Hauptstadt in eigener Verantwortung „den Grundsteuerhebesatz senken – auch das würde zu einer sofortigen und spürbaren Entlastung der Mieter führen“.

Eine Reform der Grundsteuer soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung wegen veralteter Werte zur Ermittlung der Steuerhöhe verworfen. (afp)