Bakery Jatta ist Bakery Jatta

Bezirksamt Hamburg-Mitte hat keine Zweifel an Identität des HSV-Fußballers. Ermittlungen eingestellt

„Damit ist das Verfahren von staatlicher Seite beendet“

Thomas Bliwier, Jattas Anwalt

Von Sven-Michael Veit

Die Ermittlungen gegen den Fußball-Profi Bakery Jatta vom Zweitligisten Hamburger SV sind eingestellt. „Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat die bereits vorliegenden und neuen Unterlagen, die im Rahmen der Anhörung vorgelegt wurden, geprüft. Aus den dem Bezirksamt vorliegenden Unterlagen gehen keine belastbaren Anhaltspunkte hervor, die ausländerrechtliche Maßnahmen begründen würden“, teilte Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) am Montag mit. „Die aufgekommenen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben“ hätten sich demnach „im Rahmen der Anhörung nicht bestätigt“.

Das in ausländerrechtlichen Fällen zuständige Bezirksamt hatte ermittelt, weil in einem Bericht der Sport Bild Zweifel an der Identität des 21 Jahre alten Gambiers geäußert worden waren. Der Westafrikaner solle richtig Bakary Daffeh heißen und zwei Jahre älter sein. Jatta war 2015 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in Deutschland eingereist.

„Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte HSV-Trainer Dieter Hecking und betonte, „dass wir in Richtung DFB und DFL jetzt auf jeden Fall die richtigen Argumente haben.“ Jattas Anwalt Thomas Bliwier zeigte sich „erfreut, dass das Bezirksamt so schnell zu der richtigen Entscheidung gekommen ist“ und sagte: „Damit ist das Verfahren von staatlicher Seite beendet.“

Ob nun auch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seine Verhandlung einstellt, ist noch nicht geklärt. Dafür müssten der 1. FC Nürnberg, VfL Bochum und Karlsruher SC, die gegen den HSV verloren und anschließend Protest gegen die Spielwertung wegen des Jatta-Einsatzes eingelegt hatten, ihre Einsprüche zurückziehen.

Noch gibt es für eine mögliche Verhandlung vor dem Sportgericht weder eine Ladung der drei Kläger noch einen Termin. „Die Angelegenheit vor dem Sportgericht richtet sich nicht gegen Herrn Jatta, sondern gegen den HSV. Jatta ist lediglich als Zeuge beteiligt“, sagte Bliwier. Dem HSV sollen als Beweismittel für korrekte Angaben Jattas dessen Reisepass, eine beglaubigte Geburtsurkunde und eine eidesstattliche Versicherung eines gambischen Regierungsbeamten vorliegen.

Die Vorermittlungen des DFB-Kontroll­ausschusses sind abgeschlossen. Ermittlungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Jatta hat es nicht gegeben. (mit dpa)