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Bilde dich, wie du willst

Die Bundesregierung unterstützt Erwerbstätige bei der beruflichen Weiterbildung mit bis zu bis zu 500 Euro

Viele Jahre oder gar Jahrzehnte bei demselben Unternehmen? Das kennen heute nur noch wenige. Berufliche Mobilität und Weiterentwicklung werden heute immer stärker gefordert. Das muss nicht bloß als Zwang betrachtet werden, sondern kann eine persönliche Chance sein. Das heißt allerdings auch, sich mitunter eigenständig um Weiterbildung zu bemühen, unabhängig vom Arbeitgeber. Hier setzt die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an: Wer sich aktiv weiterbildet, wird durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von jenen des Arbeitgebers. Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein („Weiterbildungssparen“). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.

Wer die Bildungsprämie für sich beantragt, muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Außerdem wird ein Antrag nur bewilligt, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr höchstens 20.000 Euro hoch ist. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Das zu versteuernde Einkommen findet man in seinem letzten Steuerbescheid. Der Betrag ist meist deutlich niedriger als das jährliche Bruttoeinkommen.

Die beiden Bildungsgutscheine gibt es in zwei Varianten: als Prämien- und als Spargutschein. Mit der Prämie übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungsgebühren, maximal jedoch bis zu 500 Euro. Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Diesen kann also nutzen, wer über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.

Einen Prämien- oder Spargutschein erhalten Interessierte in einer von rund 530 Beratungsstellen. In einem kostenfreien Gespräch klären geschulte Beraterinnen und Berater darüber auf, welche Weiterbildung für das erwünschte berufliche Ziel mit der Bildungsprämie gefördert wird. Zum Beratungsgespräch sollten ein gültiger Personalausweis, ein Beschäftigungsnachweis und ein Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr mitgebracht werden. (lk)

Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline (08 00) 2 62 30 00 oder im Internet unter www.bildungspraemie.info