Ist der Deckel dicht genug?
Sobald das Gesetz beschlossen ist, werden die Mieten auf dem Stand des Stichtags 18. Juni 2019 (Senatsbeschluss) für fünf Jahre eingefroren.
Die Mietobergrenzen liegen abhängig vom Baujahr zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro pro Quadratmeter. Die Zahlen basieren auf dem Mietspiegel von 2013 und wurden anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Mietabsenkungen müssen von den Mietern beantragt und von den Bezirksämtern bewilligt werden.
Bei Wiedervermietung gelten die Obergrenzen.
Der Mietendeckel „atmet“. Das heißt, Mieterhöhungen bis zu den Obergrenzen werden ermöglicht. Gleichzeitig werden die Mietobergrenzen der Inflationsrate angepasst. Laut Senatsverwaltung ist auch „eine Anpassungsmöglichkeit der Miettabelle vorgesehen“.Mietabsenkungen sind möglich, wenn die Nettokaltmiete über der Obergrenze liegt und mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens eines Haushalts beträgt.
Modernisierungszuschläge sind bis zu 1 Euro pro Quadratmeter anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus müssen Modernisierungen genehmigt werden. Bei Wohnungen in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen sind Zuschläge von 10 Prozent erlaubt. Ebenso sind Zuschläge von bis zu 1,40 Euro pro qm möglich, falls der Vermieter die Wohnung in den letzten 15 Jahren modernisiert hat. (vag)
Podcast LokalrundeDie aktuelle Folge des taz-Podcasts Lokalrunde – Das politische Stadtgespräch aus Hamburg und Berlin beschäftigt sich u. a. mit der Debatte über den Mietendeckel. Zu hören auf taz.de/lokalrunde