Gesetzentwurf zum Kohleausstieg: Wenig Zeit für viel Geld
Das Gesetz soll Strukturhilfen für die Kohleregionen regeln. Kritiker bemängeln die kurze Frist für Stellungnahmen und die fehlende Verbindlichkeit.
Berlin taz | Die Regierung hat sich viel Zeit gelassen: Sieben Monate nach Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kohlekommission hat das Wirtschaftsministerium den ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Doch nun ist plötzlich große Eile angesagt. Verbände, die sich mit dem Thema beschäftigen, bekamen nicht einmal 24 Stunden Zeit, sich zum Entwurf zu äußern: Am Mittwoch um 17.12 Uhr verschickte das Ministerium den 54-seitigen Entwurf, am Donnerstag um 17 Uhr endete die Frist für Stellungnahmen.
Nicht nur Kai Niebert vom Deutschen Naturschutzring reagiert empört auf diese kurze Zeitspanne. Auch Frederik Moch, Klimaexperte beim Deutschen Gewerkschaftsbund, nannte die Frist „absurd und inakzeptabel“. Das Wirtschaftsministerium erklärte, die kurze Frist sei „im Hinblick auf die Dringlichkeit des Vorhabens“ erforderlich. Auch später eingehende Stellungnahmen würden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Das vorgelegte Gesetz regelt die Strukturhilfen für die Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Der Ausstieg selbst wird in einem separaten Gesetz geregelt, das noch nicht vorliegt. Das hatte im Vorfeld für Kritik gesorgt. Um sicherzustellen, dass die Strukturhilfen nur ausgezahlt werden, wenn der Ausstieg wie geplant stattfindet, ist im Entwurf festgelegt, dass er erst in Kraft treten kann, wenn auch das Ausstiegsgesetz verabschiedet wurde.
Zudem werden zumindest die Zahlungen ab 2026 an die Bedingung geknüpft, dass zuvor Kohlekraftwerke wie geplant stillgelegt worden sind. Der Deutschen Umwelthilfe geht das nicht weit genug. „Geld darf von Anfang an nur fließen, wenn Kraftwerke stillgelegt werden“, sagte Energieexperte Constantin Zerger.
Bis 2038 sagt der Bund den Kohleländern insgesamt 14 Milliarde Euro an direkten Strukturhilfen zu. Weiteres Geld soll für Verkehrswege, Infrastruktur, Forschungsprojekte und Bundesbehörden in den Regionen zur Verfügung gestellt werden. Anders als in den Eckpunkten, wo dafür 26 Milliarden Euro in Aussicht gestellt wurden, steht im Gesetzentwurf keine konkrete Summe. Diese soll nach Informationen aus Regierungskreisen im weiteren Verfahren aber wieder eingefügt werden.