FDP will Nandus abknallen

Im Bundestag spricht sich die FDP dafür aus, Nandus ins Jagdrecht aufzunehmen. Der Bund fühlt sich nicht zuständig

Von Sven-Michael Veit

Auf Nandus ist Katja Suding nicht gut zu sprechen. „Eine Aufnahme von Nandus ins Jagdrecht ist denkbar“, sagt die Hamburger FDP-Fraktionsvize im Bundestag. Denn die südamerikanischen Laufvögel würden „für immer mehr Landwirte zu einem Problem“, liest Suding aus der frischen Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage heraus.

„Der Nandu kann wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen“, über deren Umfang indes habe die Bundesregierung „keine Erkenntnis“. Gero Hocker aus Niedersachsen, agrarpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, pflichtet Suding bei: „Wenn jetzt einige Betriebe zusätzlich Schäden durch Nandus erfahren müssen, ist die Politik gefordert.“

Östlich des Ratzeburger Sees im äußersten Westen Mecklenburgs an der Grenze zu Schleswig-Holstein leben nach der Frühjahrszählung des Schweriner Landwirtschaftsministeriums 362 Nandus. Sie stammen sämtlich von einigen Tieren ab, die vor 18 Jahren aus einer Straußenfarm südlich von Lübeck ausbüchsten. In den benachbarten dünn besiedelten Weiten Mecklenburgs vermehrten sie sich mangels natürlicher Feinde prächtig. Vor einem Jahr wurden dort 205 Tiere gezählt, nach dem warmen und trockenen Sommer 2018 waren es im vorigen Herbst sogar 566, aus unbekannten Gründen sind es nun rund 200 Tiere weniger.

Bei den Landwirten der Region sind sie unbeliebt, weil sie sich an Raps, Mais und Getreide gütlich tun. Das Ministerium hat indes angekündigt, in diesem Jahr erstmals die Bauern zu entschädigen. Einzelne Landwirte sprechen von Ernteausfällen bis zu 7.000 Euro.

So recht fühlt sich der Bund für die Neozoen – neue, vom Menschen hier angesiedelte Lebewesen – nicht zuständig. „Das Bestandsmanagement dieser nicht einheimischen Tierart fällt in die Zuständigkeit der Länder“, so die Auskunft. Die dürften Abschüsse genehmigen, „wenn erhebliche landwirtschaftliche Schäden abgewendet werden sollen“. Mecklenburg hat 2019 den Abschuss „von 49 adulten Hähnen“ erlaubt, wie viele bislang erlegt wurden, ist dem Bund nicht bekannt.