Es war doch Mord

Hamburger Landgericht verurteilt Marc-Michael H. zu lebenslanger Haft. Angeklagt war er nur wegen Totschlags

Von Katharina Gebauer

Marc-Michael H. muss lebenslang in Haft, dafür, dass er seine Ex-Partnerin Juliet H. Ende 2018 mit Schlägen und 50 Messerstichen tötete. Das urteilte am Donnerstag das Landgericht in Hamburg. Ursprünglich war der 50-jährige Hamburger wegen Totschlags angeklagt worden.

Die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner begründete das Urteil mit der Tötungsabsicht Marc-Michael H.s gegenüber seiner Frau. „Es war die Umsetzung einer gedanklich lange geplanten Tat“, sagte Koerner. Sie erkannte das Mordmerkmal der Heimtücke und hielt den Angeklagten für voll schuldfähig.

Heimtückisch handelte er laut Gericht dadurch, dass er die Ermordete unvorbereitet in ihrer Wohnung antreffen wollte. H. hatte sich in psychiatrische Behandlung begeben, weil er Tötungsfantasien gegenüber Juliet H. hegte, wie er vor Gericht aussagte. Seine Ex-Frau sei in der Tatsituation arglos gewesen und habe trotz des Wissens über H.s psychischen Zustand keine Gewalt erwartet. Niedere Beweggründe oder eine besondere Schwere der Schuld konnte das Gericht dagegen nicht feststellen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger*innen. Deren Anwälte hatten in ihren Plädoyers eine Verurteilung zu Mord aus Heimtücke mit lebenslanger Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigerin des Angeklagten indes plädierte auf Totschlag und maximal zehn Jahre Haft. Seine Frau habe ihn verbal provoziert und dann habe er die Kon­trolle verloren. Das hätte sie erwarten müssen.

Die Afrikanerin hinterlässt vier Kinder. Mit dem Angeklagten hatte sie zwei Söhne. Im Sommer 2017 hatte sich Juliet H. von ihrem Ehemann getrennt, ihm den Kontakt zu den Kindern aber weiterhin gestattet. Am Tattag hatte sie ihren ehemaligen Partner selbst in die Wohnung gelassen.

Während ein solcher Mord im deutschen Recht bisher als Beziehungstat gilt, sieht ihn die Community der Black Sistas Against Feminicide als einen Feminizid an, der aufgrund des weiblichen Geschlechts des Opfers begangen wird.